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Unsere Grundschule in Corona-Zeiten

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Die Gemeinde Wörthsee hat beim Neubau der Grundschule eine zentrale Lüftungsanlage einbauen lassen. Das Umweltbundesamt erklärt, dass ausreichende Frischluftzufuhr – sei es durch eine Lüftungsanlage oder durch regelmäßiges Lüften – den besten Schutz vor Ansteckung bietet. Auf Anraten der Bundesbehörde läuft diese Anlage auf höchster Stufe. Außerdem ermöglichen die bodentiefen Fenster auf der gesamten Länge der Unterrichtsräume eine gründliche Querlüftung, die alle 20 Minuten erfolgt. Unsere CO2-Ampeln in den Unterrichtsräumen stehen stets auf „grün“, was beweist, dass unser Hygienekonzept mit einer Lüftungsanlage in Kombination mit dem Durchlüften der Räume bestens funktioniert.

Zusätzlich sorgt die Schulleitung durch konsequente Umsetzung der Test- und Maskenpflicht bei ihren Schüler*innen und auch Lehrkräften für größtmögliche Sicherheit. Bis auf die Fächer Religion und Ethik findet kein Unterricht statt, bei dem sich Klassenverbände mischen könnten. In diesen beiden Fächern sitzen die Kinder jedoch blockweise. Jede Klasse hat ihren zugewiesenen Pausenhofbereich.

Schulfremde Personen dürfen nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BaylfSMV), gültig seit 24. November dieses Jahres, die Schule nur noch mit 3G Nachweis betreten. Diese Verordnung gilt zunächst bis zum 15. Dezember 2021.

Bitte lassen Sie sich impfen, für unsere Schulkinder und aus Solidarität für uns alle!

Unsere Grundschule in Corona-Zeiten

Die Gemeinde Wörthsee hat beim Neubau der Grundschule eine zentrale Lüftungsanlage einbauen lassen. Das Umweltbundesamt erklärt, dass ausreichende Frischluftzufuhr – sei es durch eine Lüftungsanlage oder durch regelmäßiges Lüften – den besten Schutz vor Ansteckung bietet. Auf Anraten der Bundesbehörde läuft diese Anlage auf höchster Stufe. Außerdem ermöglichen die bodentiefen Fenster auf der gesamten Länge der Unterrichtsräume eine gründliche Querlüftung, die alle 20 Minuten erfolgt. Unsere CO2-Ampeln in den Unterrichtsräumen stehen stets auf „grün“, was beweist, dass unser Hygienekonzept mit einer Lüftungsanlage in Kombination mit dem Durchlüften der Räume bestens funktioniert.

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Schulfremde Personen dürfen nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BaylfSMV), gültig seit 24. November dieses Jahres, die Schule nur noch mit 3G Nachweis betreten. Diese Verordnung gilt zunächst bis zum 15. Dezember 2021.

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