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Schöffen 2023

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Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Schöffen

Für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 findet im Jahr 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt.

Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt, das nur von Deutschen, die zwischen 25 und 69 Jahre alt sind, versehen werden kann. Schöffinnen und Schöffen
sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern
der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.
Interessierte Personen können sich bis zum 24.03.2023 schriftlich (nicht per E-mail) bei der Gemeinde Wörthsee, Seestr. 20, 82237 Wörthsee,
für dieses Ehrenamt bewerben.
Für die Bewerbung ist verpflichtend dieses vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, sie können es auch direkt im Rathaus abholen.

Nähere Informationen finden Sie auch unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Das Merkblatt und die Broschüre hierzu finden Sie hier:
Broschüre
Merkblatt

Bekanntmachung

Schöffen 2023

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Schöffen

Für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 findet im Jahr 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt.

Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt, das nur von Deutschen, die zwischen 25 und 69 Jahre alt sind, versehen werden kann. Schöffinnen und Schöffen
sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern
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Interessierte Personen können sich bis zum 24.03.2023 schriftlich (nicht per E-mail) bei der Gemeinde Wörthsee, Seestr. 20, 82237 Wörthsee,
für dieses Ehrenamt bewerben.
Für die Bewerbung ist verpflichtend dieses vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, sie können es auch direkt im Rathaus abholen.

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Telefon 08153-9858-0
Telefax 08153-9858-25
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info @woerthsee.deinfo@woerthsee.de

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