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Schöffen 2023

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Auslegung der Schöffenliste für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in der Sitzung vom 29.03.2023 die eingegangenen Bewerbungen für das Schöffenamt gesichtet und der Aufnahme von drei
Personen auf der Vorschlagsliste zugestimmt.

Die Anzahl von drei Personen aus der Gemeinde Wörthsee wurde durch das Landgericht vorgegeben.

Die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl kann in der Zeit vom 06.04.2023 bis 18.04.2023 in der Gemeinde Wörthsee, Seestr. 20, 82237 Wörthsee, EG Raum E.5
eingesehen werden.

Die Bewerber/innen für die Schöffenwahl wurden über die Aufnahme sowie die Ablehnungsgründe gesondert schriftlich unterrichtet.

Es wird noch darauf hingewiesen, dass die Schöffen von einem unabhängigen Wahlausschuss gewählt werden und die vorgeschlagenen Personen, die bis Ende Dezember
2023 keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, davon ausgehen müssen, dass sie nicht gewählt worden sind.

Nähere Informationen finden Sie auch unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Das Merkblatt und die Broschüre hierzu finden Sie hier:
Broschüre
Merkblatt

Bekanntmachung

Schöffen 2023

Auslegung der Schöffenliste für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in der Sitzung vom 29.03.2023 die eingegangenen Bewerbungen für das Schöffenamt gesichtet und der Aufnahme von drei
Personen auf der Vorschlagsliste zugestimmt.

Die Anzahl von drei Personen aus der Gemeinde Wörthsee wurde durch das Landgericht vorgegeben.

Die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl kann in der Zeit vom 06.04.2023 bis 18.04.2023 in der Gemeinde Wörthsee, Seestr. 20, 82237 Wörthsee, EG Raum E.5
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Es wird noch darauf hingewiesen, dass die Schöffen von einem unabhängigen Wahlausschuss gewählt werden und die vorgeschlagenen Personen, die bis Ende Dezember
2023 keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, davon ausgehen müssen, dass sie nicht gewählt worden sind.

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