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Kostenfreie Kurz-Ausbildung für Sprach- und Kulturmittler/innen

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Das Landratsamt bietet eine kostenlose Kurz-Ausbildung für Sprach- und Kulturmittler/innen an! 

Für die Ausbildung geeignet sind Personen mit Migrationshintergrund, die bereits fließend Deutsch sprechen (mind. Niveau B1) und sich für ihre Landsleute engagieren möchten. Sie lernen beispielsweise bei Arztbesuchen oder in Beratungsgesprächen sowohl die Sprache, als auch interkulturelle Aspekte zu übersetzen. So können Missverständnisse vermieden und ein besseres gegenseitiges Verständnis erreicht werden.

Nach der erfolgreich absolvierten Ausbildung erhalten die Teilnehmer vom Landratsamt für ihre Einsätze eine Aufwandsentschädigung sowie die Fahrtkosten zum Einsatzort.

Der Infoabend zur SKM-Ausbildung findet am 5.7. um 18 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes statt 

 Die Ausbildung beginnt im September und ist jeweils freitags ab 16 Uhr bis 20 Uhr und am Samstag von 9:00 – 17:00 Uhr.

Die Termine sind:  29.9. / 30.9. / 27.10. / 28.10. / 17.11. / 18.11. / 25.11. (für alle, die auch psychotherapeutische Einsätze möchten)

Dazu kommen noch ein paar Abendtermine mit Übungen

Anmeldungen zum Infoabend bitte bis 26. Juni an Frau Trägler (katharina.traegler@lra-starnberg.de) oder Frau Barbara Huber ( barbara.huber@lra-starnberg.de )

Nach dem Infoabend laden wir die interessierten Personen zu einem persönlichen Gespräch ein.

Kostenfreie Kurz-Ausbildung für Sprach- und Kulturmittler/innen

Das Landratsamt bietet eine kostenlose Kurz-Ausbildung für Sprach- und Kulturmittler/innen an! 

Für die Ausbildung geeignet sind Personen mit Migrationshintergrund, die bereits fließend Deutsch sprechen (mind. Niveau B1) und sich für ihre Landsleute engagieren möchten. Sie lernen beispielsweise bei Arztbesuchen oder in Beratungsgesprächen sowohl die Sprache, als auch interkulturelle Aspekte zu übersetzen. So können Missverständnisse vermieden und ein besseres gegenseitiges Verständnis erreicht werden.

Nach der erfolgreich absolvierten Ausbildung erhalten die Teilnehmer vom Landratsamt für ihre Einsätze eine Aufwandsentschädigung sowie die Fahrtkosten zum Einsatzort.

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