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Formulare & Anträge

Hier finden Sie Formulare für unterschiedlichste Anträge zum Herunterladen, Ausdrucken und Ausfüllen als PDF hinterlegt. Diese können Sie anschließend in der Gemeindeverwaltung abgeben oder per Post zusenden.

Datenschutzhinweis
Das Ausfüllen der Formulare ist eine reine Texteingabe; außerhalb des Dokumentes werden keine persönlichen Daten auf Ihrem System gespeichert oder online übermittelt. Da der Acrobat Reader® auch Ihre Formulareintragungen nicht speichert, empfiehlt es sich, eine Kopie des Formulars für Ihre Unterlagen auszudrucken.

Ausweise, Dokumente, Urkunden Ausweise, Dokumente, Urkunden

Reisepass_DeutschlandZur Beantragung eines Reisepasses müssen Sie persönlich im Passamt der Gemeinde vorsprechen und ein neues, biometrietaugliches Passbild sowie Ihren alten Reisepass mitbringen. Der Antrag wird von uns gedruckt und von Ihnen vor Ort unterschrieben. Anschließend wird das Formular mit Ihrer Unterschrift und dem Bild eingescannt. Zusätzlich werden jetzt Ihre Fingerabdrücke vom Zeigefinger jeder Hand genommen, die mit Ihren persönlichen Daten und dem Bild nur im Reisepass auf einem Chip gespeichert werden. Die Gebühr für den Reisepass bei Personen über 24 Jahre beträgt 60 € und der Pass gilt für 10 Jahre. Bei Personen zwischen 12 und 24 Jahren gilt der Pass jeweils 6 Jahre und kostet 37,50 €.

Sollte der alte Reisepass nicht von der Gemeinde Wörthsee ausgestellt worden sein, so muss die letzte standesamtliche Urkunde vorgelegt werden. Dies ist bei ledigen Personen die Geburtsurkunde, bei verheirateten, verwitweten und geschiedenen Personen die Heiratsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.

Die Zustimmungserklärung für minderjährige Antragssteller finden Sie hier.

EWO-Zustimmungserklärung_Ausweis

 

KinderreisepassZur Beantragung eines Kinderreisepasses benötigt die Gemeinde die Einverständniserklärung beider Elternteile. Es muss ein biometritaugliches Bild des Kindes mitgebracht werden. Kinder ab 6 Jahre können bereits Ihre Unterschrift leisten, ab 10 Jahre ist es Pflicht. Der Kinderreisepass gilt für 1 Jahr und kostet 13 €.

Sollte der alte Kinderreisepass nicht von der Gemeinde Wörthsee ausgestellt worden sein, so muss die letzte standesamtliche Urkunde (Geburtsurkunde) vorgelegt werden.

Die Zustimmungserklärung finden Sie hier:   EWO-Zustimmungserklärung_Ausweis

Muster_des_Personalausweises_VSZur Beantragung eines Personalausweises müssen Sie persönlich im Passamt der Gemeinde vorsprechen und ein neues Passbild sowie Ihren alten Personalausweis mitbringen. Der Antrag wird von uns gedruckt und von Ihnen vor Ort unterschrieben. Anschließend wird das Formular mit Ihrer Unterschrift und dem Bild eingescannt. Die Gebühr für den Personalausweis beträgt 37,- € und gilt bei Personen über 24 Jahre für 10 Jahre. Bei Personen zwischen 12 und 24 Jahre gilt der Personalausweis 6 Jahre und kostet 22,80.

Sollte der Personalausweis nicht von der Gemeinde Wörthsee ausgestellt worden sein, so muss die letzte standesamtliche Urkunde vorgelegt werden.

Dies ist bei ledigen Personen die Geburtsurkunde, bei verheirateten, verwitweten und geschiedenen Personen die Heiratsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.

Die Zustimmungserklärung für minderjährige Antragssteller finden Sie hier:

EWO-Zustimmungserklärung_Ausweis

Fischerboot_Wörthsee kl_1Sie möchten am Wörthsee angeln oder fischen? Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines und somit die Berechtigung zum Fischen sind eine bestandene Fischerprüfung sowie der Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde. Zum Fischen in einem Gewässer muss zusätzlich beim zuständigen Fischer (Gewässerpächter) eine Angelkarte gekauft werden.

Die eID-Karte ermöglicht nichtdeutschen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in Deutschland eine Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) zu beantragen und zu nutzen. Die Person muss 16 Jahre alt sein.
Der Karteninhaber kann die eID-Karte dazu nutzen, seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Dies kann im Internet oder vor Ort unter Anwesenden geschehen (§§12 und 13 eID-Karte Gesetz). Die eID-Karte ist in dieser Hinsicht mit der eID-Funktion beim deutschen Personalausweis vergleichbar.
Die Gebühr für die eID-Karte beträgt € 37,-

Bild: Vorder- und Rückseite der eID-Karte

Bank Einzug Bankeinzug

Hier können Sie ein Formular herunterladen, mit dem Sie uns Ihr SEPA-Mandat erteilen.

Bitte kreuzen Sie an, für welche Steuern der Bankeinzug gelten soll.

Wir benötigen das ausgefüllte und unterschriebene Formular im Original.

Einzugsermächtigung

Gewerbe Gewerbe

Zur Anmeldung eines Gewerbes müssen Sie persönlich bei der Gemeinde vorsprechen und Ihren Ausweis mitbringen. Die Gewerbean-,  -um- und -abmeldung muss vom Gewerbetreibenden unterschrieben werden. Bei Personengesellschaften ist ein Handelsregisterauszug vorzulegen.

Die Gebühr für eine Gewerbean-, -um- oder -abmeldung beträgt

  • für Einzelunternehmen     € 40,-
  • für BGB-Gesellschaften, OHG und KG: je Gesellschafter     € 40,-
  • für GmbH’s bei einem Gesellschafter     € 50,- /  mit mehreren Gesellschaftern   € 60,-
  • für eine GmbH & Co.KG  € 60,-

Bei einem Wegzug aus der Gemeinde denken Sie bitte unbedingt an die Gewerbeabmeldung.

Die Beantragung einer Gewerbezentralregisterauskunft ist mit Kosten in Höhe von  15 € verbunden. Von der Antragstellung bis zum Erhalt des Gewerbezentralregisterauszuges sind etwa 10 bis 14 Tage zu veranschlagen. Wir benötigen dafür die Belegart, diese richtet sich nach dem Verwendungszweck der Gewerbezentralregisterauskunft. Die „Belegart 1“ ist für private Zwecke, z. B. zur Vorlage bei einem Arbeitgeber. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird dann vom Bundeszentralregister in Bonn direkt an die beantragende Person geschickt. Die „Belegart 9“ dient zur Vorlage bei Behörden und wird vom Bundeszentralregister direkt an die angegebene Behörde geschickt. Hierzu benötigen wir schon bei der Beantragung die genaue Anschrift, bei welcher Behörde die Gewerbezentralregisterauskunft vorgelegt werden soll und den Verwendungszweck. Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch schriftlich beantragt werden. Das entsprechende Formular können Sie hier downloaden.

Hunde Hunde

Lohnsteuer Lohnsteuer

Neuerungen im Lohnsteuerrecht
Zum 31.12.2011 wurde die  Lohnsteuerkarte in Papierform abgeschafft. Seit 01.01.2012 sind die für das Finanzamt notwendigen Informationen, die als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet werden, in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Diese werden den Arbeitgebern elektronisch für den Lohnsteuerabzug zur Verfügung gestellt.

Wie funktioniert das neue Verfahren? 
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber mit Beginn einer neuen Beschäftigung nur einmalig Ihr Geburtsdatum und Ihre steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) angeben und ihm mitteilen, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Mit diesen Informationen kann der Arbeitgeber die Daten beim Finanzamt abrufen.
Im neuen Verfahren ist ausschließlich das Finanzamt für Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig (z. B. Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen, Wechsel der Steuerklasse und andere Freibeträge).

Kann ich meine persönlichen Daten einsehen?
Über das ElsterOnline Portal (www.elsteronline.de – Rubrik Arbeitnehmer) kann der Bürger die persönlichen Daten einsehen und prüfen, welcher Arbeitgeber diese in den letzten beiden Jahren abgerufen hat. Die notwendige Authentifizierung erfolgt über die Identifikationsnummer. Im übrigen ist das für den Bürger zuständige Finanzamt der Ansprechpartner.

Wo erhalte ich weitere Informationen?
In unserer Gemeindeverwaltung erhalten Sie gerne ein Informationsfaltblatt oder informieren Sie sich im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de.

Zweitwohnungssteuer Zweitwohnungssteuer

Das  Formblatt für die Steuererklärung zur Zweitwohnungssteuer können Sie hier herunterladen. Wir benötigen das ausgefüllte und unterschriebene Formular im Original.

Steuererklärung zur Zweitwohnungssteuer

 

Plakatierung Plakatierung

Die Anzeige zur Plakatierung und die Genehmigung einer Banneraufstellung sind grundsätzlich formlos.
Jedoch vereinfachen diese Vordrucke die Prüfung und beschleunigen die Bearbeitung.

Antrag auf Genehmigung einer Banneraufstellung

Anzeige einer Plakatierung

Sozialamt Sozialamt

Zur Bearbeitung von Rentenanträgen und Kontenklärungen vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin mit unserer

Sachbearbeiterin Frau Sedlmair, Tel.: 08153/9858-122 (immer Mittwochs)

oder schreiben Sie Ihr eine Email unter an renten @woerthsee.derenten@woerthsee.de

Die Anträge sind bei der Gemeinde erhältlich. Bitte füllen Sie diese mit Ihren persönlichen Angaben aus und legen Sie wieder bei uns zur meldeamtlichen Bestätigung vor. Wir können sie dann an die zuständige Stelle im Landratsamt Starnberg weiterleiten.

Die Anträge für einen Schwerbehindertenausweis sind in der Gemeinde erhältlich. Diese müssen vom Antragsteller bzw. dessen Arzt ausgefüllt und an das zuständige Versorgungsamt weitergeleitet werden.

Die Anträge für eine GEZ-Befreiung sind in der Gemeinde erhältlich. Die ausgefüllten Anträge werden melderechtlich bestätigt und an die GEZ weitergeleitet. Die Prüfung, ob ein Befreiungsgrund vorliegt, obliegt der GEZ in Köln.

Verkehrswesen Verkehrswesen

Hier finden Sie Formulare für den Antrag auf Sondernutzungserlaubnis von öffentlichen Verkehrsflächen oder verkehrsrechtliche Anordnungen, bspw.  wg. Autokran, Hubarbeitsbühne, Materiallager etc.

Antrag auf Sondernutzungserlaubnis

Antrag auf ein vorübergehendes Halteverbot

 

Wohnsitz Meldeamt

Zur Anmeldung in der Gemeinde Wörthsee sollten Sie persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen. Wir benötigen alle Ausweise/Reisepässe/Kinderpässe der zuziehenden Familienmitglieder und geben die Daten direkt in den PC ein. Sie müssen kein Formular mehr ausfüllen, sondern nur noch die von uns gedruckte Anmeldung unterschreiben. Gleichzeitig werden in Ihren Ausweisen/Reisepässen/Kinderpässen die Adressen geändert. Eine Abmeldung im letzten Wohnort ist nicht mehr nötig und wird von uns veranlasst. Der Vorgang ist kostenlos.

Das Formular Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde können Sie hier herunter laden.

PantherMedia 8675068

Auch bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Wörthsee sollten Sie persönlich mit den Ausweisen der mitzuziehenden Familienmitglieder im Einwohnermeldeamt vorsprechen. Wir drucken Ihre Ummeldung für Ihre Unterschrift und ändern die Ausweise. Der Vorgang ist kostenlos.

Das Formular Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde können Sie hier herunter laden.

Eine Meldebestätigung kann jederzeit nach Vorlage des Ausweises der beantragenden Personen ausgestellt werden. Die Kosten betragen 5 €. Die Meldebestätigung kann auch schriftlich beantragt werden. Das entsprechende Formular können Sie hier downloaden.

Familie_istockAnträge auf  Elterngeld oder Kindergeld sind in der Gemeinde erhältlich und werden, nachdem sie vom Antragsteller ausgefüllt wurden, melderechtlich bestätigt.

Zeugnisse,Beglaubigung Zeugnisse, Beglaubigungen

Ein Antrag auf ein Führungszeugnis ist mit Gebühren von 13 € verbunden. Wir benötigen zur Antragstellung den Geburtsnamen Ihrer Mutter, sowie die so genannte „Belegart“. Diese richtet sich nach dem Verwendungszweck des Führungszeugnisses. So ist die „Belegart N“ für private Zwecke, z. B. zur Vorlage bei einem Arbeitgeber. Das Führungszeugnis wird dann vom Bundeszentralregister in Bonn direkt an die beantragende Person geschickt. Die „Belegart O“ dient zur Vorlage bei Behörden und wird vom Bundeszentralregister direkt an die angegebene Behörde geschickt. Hierzu benötigen wir schon bei der Beantragung die genaue Anschrift, bei welcher Behörde das Führungszeugnis vorgelegt werden soll, und den Verwendungszweck. Das Führungszeugnis kann auch schriftlich beantragt werden.

Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen:

20190912_Auskunft_erweitertes_Führungszeugnis

20190912_Infoblatt_erweitertes_Führungszeugnis

Für Beglaubigung von Zeugnissen und sonstigen Unterlagen, muss immer das Original vorgelegt werden. Jede Beglaubigung kostet 5 €, jede weitere vom gleichen Original 2,50 €. Dazu kommen evtl. noch Kosten für anzufertigende Kopien.

Standesamtliche Urkunden, die wieder beschafft werden können, dürfen nicht beglaubigt werden.

Formulare & Anträge

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