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Hier finden Sie Formulare für unterschiedlichste Anträge zum Herunterladen, Ausdrucken und Ausfüllen als PDF hinterlegt. Diese können Sie anschließend in der Gemeindeverwaltung abgeben oder per Post zusenden.
Datenschutzhinweis
Das Ausfüllen der Formulare ist eine reine Texteingabe; außerhalb des Dokumentes werden keine persönlichen Daten auf Ihrem System gespeichert oder online übermittelt. Da der Acrobat Reader® auch Ihre Formulareintragungen nicht speichert, empfiehlt es sich, eine Kopie des Formulars für Ihre Unterlagen auszudrucken.
Hier können Sie ein Formular herunterladen, mit dem Sie uns Ihr SEPA-Mandat erteilen.
Bitte kreuzen Sie an, für welche Steuern der Bankeinzug gelten soll.
Wir benötigen das ausgefüllte und unterschriebene Formular im Original.
Neuerungen im Lohnsteuerrecht
Zum 31.12.2011 wurde die Lohnsteuerkarte in Papierform abgeschafft. Seit 01.01.2012 sind die für das Finanzamt notwendigen Informationen, die als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet werden, in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Diese werden den Arbeitgebern elektronisch für den Lohnsteuerabzug zur Verfügung gestellt.
Wie funktioniert das neue Verfahren?
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber mit Beginn einer neuen Beschäftigung nur einmalig Ihr Geburtsdatum und Ihre steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) angeben und ihm mitteilen, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Mit diesen Informationen kann der Arbeitgeber die Daten beim Finanzamt abrufen.
Im neuen Verfahren ist ausschließlich das Finanzamt für Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig (z. B. Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen, Wechsel der Steuerklasse und andere Freibeträge).
Kann ich meine persönlichen Daten einsehen?
Über das ElsterOnline Portal (www.elsteronline.de – Rubrik Arbeitnehmer) kann der Bürger die persönlichen Daten einsehen und prüfen, welcher Arbeitgeber diese in den letzten beiden Jahren abgerufen hat. Die notwendige Authentifizierung erfolgt über die Identifikationsnummer. Im übrigen ist das für den Bürger zuständige Finanzamt der Ansprechpartner.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
In unserer Gemeindeverwaltung erhalten Sie gerne ein Informationsfaltblatt oder informieren Sie sich im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de.
Das Formblatt für die Steuererklärung zur Zweitwohnungssteuer können Sie hier herunterladen. Wir benötigen das ausgefüllte und unterschriebene Formular im Original.
Steuererklärung zur Zweitwohnungssteuer
Die Anzeige zur Plakatierung und die Genehmigung einer Banneraufstellung sind grundsätzlich formlos.
Jedoch vereinfachen diese Vordrucke die Prüfung und beschleunigen die Bearbeitung.
Hier finden Sie Formulare für den Antrag auf Sondernutzungserlaubnis von öffentlichen Verkehrsflächen oder verkehrsrechtliche Anordnungen, bspw. wg. Autokran, Hubarbeitsbühne, Materiallager etc.
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
Antrag auf ein vorübergehendes Halteverbot
Der Text für die Ansicht mit Vorlesefunktion ist in Bearbeitung!
8 bis 12 Uhr
Dienstagnachmittag von
16 bis 18.00 Uhr
mittwochs geschlossen
Seestr. 20
82237 Wörthsee
Telefon 08153-9858-0
Telefax 08153-9858-25
E-Mail:
info @woerthsee.deinfo@woerthsee.de
vormittags von 8 bis 12 Uhr
Dienstag nachmittag von 16 bis 18:30 Uhr
mittwochs geschlossen
Seestrasse 20, 82237 Wörthsee
Telefon 08153-9858-0
Telefax 08153-9858-25
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