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Leben und Erleben

Gemeinde-Projekte Gemeinde-Projekte

IMAG0584

Seit 28. April ist die Gemeinde Wörthsee offiziell die Eigentümerin des Kirchenwirts.

Mit der „Schlüsselgewalt“ wurden auch die Bauzäune am Parkplatz gegenüber entfernt und die Bauzäune um Gasthaus, Anbauten und Biergarten „diskreter“ platziert.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Grundstück Kirchenwirt nicht an einen Investor zu verkaufen, auch nicht in Teilen. Vielmehr soll das Grundstück im Besitz der Gemeinde bleiben.
Das Gasthausgebäude wird saniert, die Gastronomie bleibt erhalten. Über dem Gastraum und im Dachgeschoss sind Mietwohnungen geplant. Der Biergarten bleibt erhalten. Auf dem restlichen Grundstück soll bezahlbarer Wohnraum und zu einem gewissen Anteil Einzelhandel/Gewerbe entstehen. Dem Gemeinderat ist es wichtig, dass sich der Neubau in Größe und Gestaltung in das Ortsbild des Altdorfs einfügt. Den/die künftigen Betreiber der Gastwirtschaft wird der Gemeinderat in einem Auswahlverfahren über das beste Konzept auswählen.

Ab sofort wird in jeder Gemeinderatssitzung  in der öffentlichen Sitzung aktuell zum Areal Kirchenwirt und dem Stand der Umsetzung berichtet. Außenaufnahmen vom Kirchenwirt finden Sie in der Galerie!

Ihre
Christel Muggenthal
1. Bürgermeisterin

Die Gemeinde Wörthsee arbeitet seit Jahren intensiv an Themen der Ortsentwicklung.

IMAG0577Bereits beim Erwerb des Areals Kirchenwirt wurde die Gemeinde durch das Sachgebiet Wohnungsbau der Regierung von Oberbayern unterstützt. Rund um den Kirchenwirt soll jetzt ein kleines Ortszentrum entstehen, mit Gastronomie, bezahlbarem Wohnraum, einem Dorfladen und einem kleinen Veranstaltungssaal. So zumindest sieht es der Bebauungsplan für das Areal Kirchenwirt vor. Erklärter Wille des Gemeinderates ist es vor allem, das Gebäude des Kirchenwirtes zu erhalten und zu sanieren.

Zu den weiteren Erfolgen der letzten Monate gehört die bevorstehende Aufnahme der Gemeinde in ein Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung mit umfangreicher finanzieller Unterstützung. Dafür erarbeitete die Gemeinde ein so genanntes ISEK, ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept. Dieses Konzept ist die Voraussetzung dafür, dass die Gemeinde überhaupt mit Mitteln der Städtebauförderung unterstützt werden kann. Wer sich für das Programm ISEK interessiert, erhält mit Klick auf die Links weitere Informationen zum Bund-Länder Programm und der nationalen Stadtentwicklungspolitik.

Als zusätzlicher Schwerpunkt der Ortsentwicklung hat sich neben dem Kirchenwirt-Areal auch das Gebiet rund um die Straßenzüge Am Teilsrain und Kuckucksstraße herausgebildet. Eine vertiefende Untersuchung prüft hier Varianten einer möglichen Bebauung und vor allem Erschließung. In den Bürgerversammlungen und auf den Gemeinderatssitzungen wird regelmäßig über diese Themen berichtet.

In die weitere Ortsentwicklung sollen auf Wunsch der Gemeinde auch weiterhin die Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden., dies vor allem im Zusammenhang mit konkreten Planungen und Bauvorhaben.

Informationen zur weiteren Ortsentwicklung und zum ISEK finden Sie künftig stets aktuell auf unserer Webseite Projekte-in-Wörthsee. Sie gelangen von unserer Startseite aus zudem auf unterschiedlichen Wegen intuitiv auf die Informationen zu Ortsentwicklung und ISEK – z.B. über unsere orangefarbene News-Sonderfläche (orangefarben) oder das Bürgerkarussell weiter unten.

Der Architektenwettbewerb zum Bau einer Wohnanlage für Menschen in der nachberuflichen Lebensphase und der Gestaltung eines neuen Quartiersplatzes auf dem Kirchenareal „Zum Heiligen Abendmahl“ in Wörthsee ist abgeschlossen. Insgesamt hatten zwölf Architekturbüros mit unterschiedlichsten Entwürfen an dem Wettbewerb teilgenommen.

Foto: Lageplan des Kirchenareals „Zum Heiligen Abendmahl“ in Wörthsee mit dem geplanten Quartiersplatz und der Wohnbebauung.

Das Preisgericht kürte in einem anonymen Auswahlverfahren den Entwurf des Münchner Büros Hirner und Riehl zum Sieger. Dieses Büro ist in der Gemeinde bereits gut bekannt, es begleitet im Auftrag der Gemeinde den Umbau des Kirchenwirtes. Nun soll es mit der Realisierung des Kirchenareals beauftragt werden.

Der Siegerentwurf sieht ein zentrales Gebäude als Westabschlusses des Quartiersplatzes und drei Punkthäuser mit Seeausrichtung vor. Der Quartiersplatz spannt sich als Sicht- und Fußverbindung zwischen der Pfarrkirche, dem Kindergarten, dem Pfarrsaal und dem neu entstehenden Café auf. Zwei Fußgängerquerungen binden die bestehende und zukünftige Bebauung gegenüber der Etterschlager Straße ein. Die Gestaltung des Platzes soll Bewohner*innen und Besucher*innen zum Verweilen und zur Begegnung einladen und ein generationenübergreifendes Miteinander fördern. Die westliche Begrenzung des Quartiersplatzes und gleichzeitig das Zentrum der Bebauung bildet ein nach Norden geöffneter U-förmiger Neubau mit Café und ambulant betreuter Wohngemeinschaft im Erdgeschoss sowie geförderten Mietwohnungen in den Obergeschossen.

Foto: Perspektive von der Etterschlager Straße auf den Quartiersplatz mit Wohnbebauung und Pfarrsaalgebäude im Hintergrund.

Weitere Mietwohnungen befinden sich in drei Einzelgebäuden im Westen des Areals mit Ausrichtung zum See. Die Erschließung der gesamten Wohnbebauung erfolgt verkehrsberuhigt im Süden.

In ihrer Begründung lobte das Preisgericht den respektvollen Umgang mit dem Ort und die einfache, klare Gestaltung des Areals. Die Kirche behält ihre Strahlkraft, die Gebäude nehmen gekonnt Bezug auf die Umgebung und der Quartiersplatz ist einladend und verbindend gestaltet.

Aufgrund der Corona-Pandemie können die Entwürfe bedauerlicher Weise nicht im Rahmen einer Ausstellungseröffnung vorgestellt und erläutert werden.

Für den Bau des Nahversorgers in Wörthsee am Teilsrain konnte Max von Bredow (Quest Immobilien) den Vorarlberger Architekten Prof. Hermann Kaufmann gewinnen, der durch „Architektur inspiriert vom Holzbau“ international bekannt geworden ist und einen Lehrstuhl an der TU München innehat. Der Markt wird somit Holzbauweise geplant und im Obergeschoss durch sogenannte „Starterwohnungen“ ergänzt, das sind geförderte 1- bis 2-Zimmer-Mietwohnungen. Die Geschossfläche beträgt 1470 m², davon Verkaufsfläche 940 m² und Backshop 100 m². Der Gemeinderat begrüßt ausdrücklich, dass die Bodenversiegelung, die mit dem Neubau des Marktes einhergeht, durch den Wohnungsbau sozial sinnvoll ergänzt wird. Damit das Gebäude an das von der Gemeinde geplante, zukünftige Nahwärmenetz angeschlossen werden kann, wird die Wärmeversorgung in einem ersten Schritt mit Biogas erfolgen.

Durch den geplanten Lebensmittelmarkt mit Wohnen im 1. Obergeschoß muss ein Eingriff von ca. 2.000 m² in den bislang 4.600 m² großen Buchenwald nördlich der Straße „Zum Kuckucksheim“ erfolgen. 2.550 m² dieses wertvollen Buchenwalds bleiben erhalten. Detaillierte Untersuchungen einzelner vorhandener Höhlungen werden durchgeführt. Damit wird eine denkbare Störung der dort möglicherweise überwinternden Fledermäuse ausgeschlossen. „Ausweichquartiere“ werden vorgehalten.

Für den naturschutzfachlichen und waldrechtlichen Ausgleich wird am „Ziegelstadel“ auf 2.943 m² Fläche ein neuer, standortgerechter Buchenwald angepflanzt und naturnah entwickelt. Hierzu werden in Abstimmung mit der zuständigen Forstbehörde 950 Rotbuchen gepflanzt, truppweise beigemischt werden je 50 Bäume der Elsbeere, Vogelkirsche und Winterlinde sowie im Süden je 100 Stieleichen und Spitzahorne. Zusätzlich wird auf einem Grundstück östlich des Günteringerfeldbachs südlich von Steinebach die früher intensive landwirtschaftliche Nutzung in artenreiches Extensivgrünland umgewandelt. Insgesamt wird somit eine dem Ausgleichsbedarf von 5.886 m² entsprechende Fläche naturschutzfachlich aufgewertet.

Derzeit läuft noch das Bebauungsplanverfahren, die gesetzlich vorgeschriebenen archäologischen Untersuchungen finden bereits statt. Welcher Nahversorger den Markt künftig betreiben wird, entscheidet sich voraussichtlich dieses Frühjahr.

Bürgerdialog Bürgerdialog

Von Bürger*innen – für Bürger*innen

Unter diesem Motto entstand das Leitbild der Gemeinde Wörthsee, das am 6. November 2003 offiziell an den damaligen Bürgermeister Peter Flach übergeben wurde.

Das vollständige Dokument finden Sie hier

Sie möchten mehr über den Leitbildprozess erfahren? Anbei die Chronik der Entwicklung des Leitbilds von Wörthsee.

Im Rahmen der Ortsentwicklung der Gemeinde Wörthsee werden seit 2014 Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde können durch Teilnahme an Workshops oder ihre Beteiligung an Informations- und Konsultationsveranstaltungen aktiv zur Entwicklung ihrer Gemeinde beitragen.

In der Gemeinderatssitzung am 03. Februar 2016 stellte die Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin Martina Schneider vom Büro “stadt-raum-planung” z.B. die Ergebnisse von Workshops zur Ortsentwicklung vor. Die Präsentation finden Sie hier. 

Wir möchten Ihnen auf dieser Seite weitere Ergebnisse von verschiedenen Beteiligungen und Dialogen zur Verfügung stellen, so z.B.  das Protokoll des 1. Workshops zur Ortsentwicklung der Gemeinde Wörthsee vom 2014-11-25  und Sie darüberhinaus auf einer eigenen Webseite über unsere Projekte in Wörthsee  informieren.

 

 

Bürgerversammlungen Bürgerversammlungen

Einen Rückblick auf 2021 in Bildern finden Sie hier:

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Aufzeichnung der Bürgerversammlung (Begrüßung und Einleitung durch Frau Muggenthal, Finanzbericht Kämmerer Thomas Dischner und Vortrag Frau Muggenthal):

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Die anschließenden Fragen und Antworten:

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2Wegen der Corona-Pandemie wurde die für 17.11.2020 geplante Bürgerversammlung in Wörthsee abgesagt. Sie haben hier die Möglichkeit, sich die Präsentation von Bürgermeisterin Christel Muggenthal, sowie den Finanzbericht des Kämmerers Thomas Dischner online anzusehen und Sie können die Präsentation in 3 Teilen als PDF herunterladen (ganz unten):

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Das Jahr 2020 wird hier in einer Bildergalerie veranschaulicht:

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Außerdem hat die Bürgermeisterin die eingesendeten Fragen von Bürger*innen ebenfalls online in einem Video beantwortet:

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Sie können zudem jederzeit einen Gesprächstermin mit Bürgermeisterin Muggenthal vereinbaren oder einen Antrag zur Behandlung eines Anliegens im Gemeinderat stellen. Vor jeder Gemeinderatssitzung (mittwochs) findet zudem eine Bürgerfragestunde statt.

Hier finden Sie zudem die Powerpointpräsentation zu Bürgerversammlung 2020

Inklusion,Integration Inklusion und Integration

Kontakt in das Rathaus Wörthsee

Ansprechpartnerin: Andrea Grün, Ukraine-hilfe @woerthsee.deUkraine-hilfe@woerthsee.de   Tel.: 08153/9858-23

Einwohnermeldeamt: Buergeramt @woerthsee.deBuergeramt@woerthsee.de  Tel.: 08153/9858-18 oder -24


Aktuelle Informationen für Wörthsee

Deutschkurse:

In Zusammenarbeit mit der VHS-Gilching werden im Pfarrsaal der Gemeinde Wörthsee Willkommenskurse angeboten. Hier sollen die ersten Deutschkenntnisse vermittelt werden. Die
Kurse finden 2-Mal wöchentlich statt. Geplant ist auch ein Intensivkurs mit 3-Mal wöchentlichem Unterricht. Anmeldungen unter deutschkurse-woerthsee @online.dedeutschkurse-woerthsee@online.de mit diesem Formular. Derzeit finden 4 Deutschkurse für Erwachsene und ein Kurs für Jugendliche statt.

Treffpunkt:

Jeden Freitag findet um 18 Uhr im katholischen Pfarrsaal ein Treffen für ukrainische Geflüchtete statt.

Der katholische Pfarrsaal soll auch als Treffpunkt/Plattform für Ukrainer und Helfer dienen. Federführend ist hier Herr Nikolaus von Lüninck. Die Organisation der Belegung erfolgt über den ukrainischen Helferkreis.

Kinderbetreuung:

Seitens des ukrainischen Helferkreises wurde mit Unterstützung der Gemeinde eine Spielgruppe für Kindergartenkinder organisiert. Federführend ist hier Carina Bedacht und Amrei Hallermann. Die Spielgruppe startet am 16.05.2022 in den Räumen der Nachbarschaftshilfe, Teilsrain 10.

Nähere Informationen (auch in Ukrainischer Sprache) finden Sie hier.

 


Im Folgenden einige wichtige Informationen. Bitte beachten Sie, dass unsere Kontakt- und Auskunftsstelle prinzipiell das Landratsamt Starnberg ist!

Über die Integreat-App Landkreis Starnberg bekommen Sie wichtige Informationen jederzeit von jedem Ort: https://integreat.app/lkstarnberg/de/

 

FIRST STEPS – Die wichtigsten Schritte nach der Ankunft

ПЕРШІ КРОКИ – Найважливіші кроки після прибуття

 1. Elektronische Registrierung beim Landratsamt Starnberg unter auslaenderwesen @lra-starnberg.deauslaenderwesen@lra-starnberg.de und bei der Regierung von Oberbayern Ukraine.regierung-oberbayern @reg-ob.bayern.deUkraine.regierung-oberbayern@reg-ob.bayern.de mit folgenden Unterlagen:

– Name, Vorname

– Geburtsdatum

– Kopie eines Ausweisdokuments

– Familienverband (Anzahl mitreisende Familienmitglieder)

– Adresse der aktuellen Unterkunft

– Kontaktdaten (Telefonnummer, Emailadresse)

2. Anmeldung bei der Gemeinde mit

Wohnungsgeberbestätigung

Kopie des Passes

 Folgendes (3. bis 4.) kann persönlich oder elektronisch erfolgen. Wenn schnell Geldleistungen erfolgen sollen, dann ist eine persönliche Vorsprache zwingend. Dies kann derzeit allerdings nur
mit Termin erfolgen. Terminabsprache unter 08151 148 77755

3. Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung beim Landratsamt Starnberg

– Kopie des Passes und der Seite des Passes mit dem Stempels der letzten Einreise

– Kopie der Meldebescheinigung

4. Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Geldleistungen und Krankenschein)

Nach dem Eingang des Antrages auf Aufenthaltsgenehmigung kann der Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG gestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt in Starnberg derzeit nur mit Termin. Das Landratsamt bittet darum, dass alle Dokument per e-Mail geschickt werden und dann eine Terminvereinbarung erfolgt.

5. Antrag auf Leistungen für die Wohnnebenkosten (Pauschalsatz)

6. Nach Bearbeitung des Antrages auf Aufenthaltsgenehmigung wird eine fiktive Aufenthaltsgenehmigung per Post zugestellt,
die bis zur Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung gültig ist.
Nach Erhalt dieser Aufenthaltsgenehmigung ist die Aufnahme von Arbeit zulässig.

Die Namen der Ukrainer müssen auf den Briefkästen vermerkt werden, damit die Post (Aufenthaltsgenehmigung) gestellt werden kann.

7. Eröffnung eines Bankkontos – Raiffeisenbank und Sparkasse ermöglichen Konten ohne Gebühr bis zum 31.12.2022

Meldebescheinigung und Passkopie elektronisch an die Bank schicken und nach Vereinbarung eines Termins die Dokumente unterzeichnen.
Auf dieses Konto können dann die monatlichen Sozialleistungen überwiesen werden.
Dem Sozialamt müssen hierfür der Giro-Konto-Vertrag und ein Scan / Photo der Bankkarte vorgelegt werden.


Informationen des LRA Starnberg

Hotline:
Das Landratsamt hat eine Hotline für jegliche Fragen rund um lokale Themen zur Ukrainehilfe / Hilfe für ukrainische Geflüchtete eingerichtet.

  • Telefonhotline zur Ukraine-Hilfe: 08151 148 777 99

Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr erreichbar.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auch unter www.lk-starnberg.de/ukrainehilfe.


Spenden:
Landratsamt richtet Spendenkonto für Geflüchtete aus der Ukraine ein

Das Landratsamt Starnberg hat ein Spendenkonto für Geflüchtete aus der Ukraine eingerichtet. „Es gibt einiges, was über die sozialen Hilfeleistungen, den Finanzierungstopf des Freistaates oder die ehrenamtliche Unterstützung nicht abgedeckt werden kann. So beispielsweise Spielzeug für die Kinder, Tierfutter und Transportkörbe für Tiere“, erklärt Landrat Stefan Frey „Egal ob kleine oder große Geldbeträge, wir sind für alle Spenden dankbar.  Die Gelder werden ausschließlich für Hilfen im Landkreis Starnberg verwendet“, sichert Landrat Stefan Frey zu. „Wir kommen mit der Einrichtung des Spendenkontos auch eines vielfach geäußerten Wunsches der Bürgerinnen und Bürger nach.“

Das Spendenkonto lautet:

Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
IBAN:  DE37 7025 0150 0430 0500 47
BIC:     BYLADEM1KMS

Bitte als Verwendungszweck Ukrainehilfe Landkreis Starnberg angeben.

Wer eine Spendenbescheinigung benötigt, wird gebeten, eine E- Mail an finanzwesen @lra-starnberg.definanzwesen@lra-starnberg.de zu schicken. Die E-Mail sollte neben dem Betreff „Spendenbescheinigung“, die Angabe von Name und Vorname, Anschrift, sowie die Höhe der Spende enthalten.


PRIVATE AUFNAHME – was man wissen muss

ПРИВАТНЕ ПЕРЕБУВАННЯ – що вам потрібно знати

 1. Die Flüchtlinge werden von den jeweiligen privaten Hilfsvereinen nur vermittelt. Die Aufnahme erfolgt in eigener Verantwortung

 2. Auch das Landratsamt Starnberg sucht nach Unterkünften – allerdings längerfristig

 3. Die Aufnahme kann nur für einige Tage bis für den gesamten Zeitraum des Krieges erfolgen. Grundsätzlich kann dies auch mit dem Hilfsverein abgeklärt werden.

 4. Ein paar häufige Fragen:

 Darf ich überhaupt Geflüchtete aufnehmen?

Ja. Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können visumfrei nach Deutschland einreisen. Und sie dürfen hier wohnen, wo sie möchten. Dabei können sie auf staatliche oder kommunale Angebote zurückgreifen – müssen es aber nicht. Wer als Privatperson eine Wohngelegenheit anbieten möchte, sollte das im besten Fall organisiert und begleitet durch die Kommune vor Ort tun. Oder gemeinsam mit NGOs oder Vereinen, die in derlei Dingen Erfahrungen gesammelt haben wie zum Beispiel die Caritas.

Wie biete ich ein Zimmer oder eine Wohnung am besten an?

Das ist sowohl über Behördenplattformen wie auch bei Hilfsorganisationen vor Ort möglich. Das bayerische Innenministerium hat die bayernweite Plattform ukraine-hilfe.bayern.de geschaltet, auf der ich online mein Gebot abgeben kann. Städte und Landkreise unterhalten zumeist eigene Angebotsformulare auf ihren Webseiten. Die Caritas empfiehlt zudem die Plattform „Unterkunft Ukraine“, ein Zusammenschluss digitaler Sozialunternehmen. Deutschlandweit sind hier bereits über 300.000 private Schlafplätze angeboten worden.

Anzugeben ist auf den Plattformen in der Regel, ob ich eine Wohnung/ein Zimmer (Warmmiete zu ortsüblichen Preisen) anbiete oder eine kostenlose, vorübergehende Unterkunft. Hier muss ich die „voraussichtliche Dauer der Unterbringungsmöglichkeit“ (bayerisches Innenministerium) eintragen sowie die Quadratmeterzahl der angebotenen Unterkunft. Auf anderen Plattformen wird auch die genaue Zahl der Schlafplätze erfragt. „Nach Übermittlung Ihres Angebotes wird die zuständige Behörde auf Sie zukommen“, heißt es beim Innenministerium. Dies könne wegen der Vielzahl der Angebote aber dauern.

Wie lange sollte ich die Flüchtlinge unterbringen können?

Während die Behörden in München wegen des hohen Flüchtlingsaufkommens schon froh sind, wenn die Unterbringung wenigstens für ein paar Tage möglich ist, suchen Landkreise wie Günzburg eher Angebote für mittelfristige Unterkünfte: „Wir sind dankbar für alle, die privaten Wohnraum für Geflüchtete anbieten. Über einen Mindestzeitraum von sechs Wochen würden wir uns aber freuen,“ sagt Jenny Schack, Sprecherin des Landkreises Günzburg dem BR. Aus logistischen wie menschlichen Gründen: Denn die Flüchtlinge aus der Ukraine hätten bei ihrer Ankunft im Landkreis meist schon mehrere Ortswechsel in Aufnahmeunterkünften hinter sich und sollten mal zur Ruhe kommen, so Schack.

Aber Achtung: Wer selbst zur Miete wohnt, der muss nach etwa sechs bis acht Wochen den Vermieter um Erlaubnis bitten, sagt Volker Rastätter vom DMB Mieterverein München. Bis dahin gilt die Unterbringung von Geflüchteten als Besuch, der nicht genehmigt werden muss. Sollte ich allerdings meine komplette Mietwohnung zur Verfügung stellen, muss hier laut Rastätter immer der Vermieter zustimmen. Der Mieterverein rät außerdem, auch bei kostenloser Unterbringung eine vereinbarte Höchstdauer der Wohnzeit schriftlich festzuhalten. Grundsätzlich legt jeder individuell fest, wie lange er Geflüchtete beherbergen kann und geht keine Verpflichtung ein.

Muss ich die Aufnahme von Flüchtlingen irgendwo melden?

Theoretisch ist keine Anmeldung nötig, denn als Besucher können sich ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger 90 Tage lang ohne Registrierung in Deutschland aufhalten. Doch nur mit einer Registrierung erhalten die Geflüchteten auch die ihnen zustehenden Leistungen. Die Behörden bitten auch deshalb um eine Registrierung, damit ein Überblick über die Zahl der Geflüchteten möglich ist und Hilfe besser koordiniert werden kann.

Registrieren können sich die Flüchtlinge in ganz Bayern in den sogenannten Anker-Einrichtungen, in München im Ankunftszentrum sowie in den Kreisverwaltungsbehörden vor Ort.

 Was ist mit unbegleiteten Kindern und Jugendlichen?

Unbegleitete minderjährige Kinder oder Jugendliche sind absolut schutzbedürftig. Allein dürfen sie nicht aufgenommen werden. Die Clearingstelle des Landesjugendamtes muss sie aufnehmen. Es sollte die Polizei informiert werden, falls Minderjährige auffallen. Alle Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine werden in die entsprechenden Klassen für Geflüchtete in Bayern aufgenommen, heißt es aus dem Kultusministerium.

Welchen Status haben Geflüchtete aus der Ukraine?

Laut einem aktuellen EU-Ratsbeschluss gilt: Die Ukraine-Flüchtlinge erhalten einen „vorübergehenden Schutz“. In Deutschland wird dieser durch das Aufenthaltsgesetz gewährt. Die Aufenthaltserlaubnis (nach § 24 AufenthG) gilt für ein Jahr und kann bis zu drei Jahre verlängert werden. Mit diesem Schutz ist etwa eine selbständige Tätigkeit ohne weitere Voraussetzungen möglich. Eine Beschäftigung kann von der Ausländerbehörde im – wie es heißt – „Ermessenswege“ erlaubt werden. Laut Bayerischem Innenministerium ist es vorgesehen, hiervon großzügig Gebrauch zu machen. Personen mit einem Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG sind berechtigt, Asylbewerberleistungen zu beziehen.

Erhalte ich staatliche finanzielle Unterstützung?

Sofern Menschen aus der Ukraine in Privatwohnungen Unterkunft finden und dort Miete zahlen oder sich an den Nebenkosten beteiligen sollen, hilft ihnen dabei der Staat. Denn dann erhalten sie grundsätzlich die gleichen Leistungen wie Asylbewerber, wenn sie sich registriert haben. Wichtig: Diese Leistungen sind subsidiär. Das bedeutet: Der Staat zahlt nur, wenn die Flüchtlinge dafür nicht aus ihrem Vermögen aufkommen können.

Wie sind die Geflüchteten versichert?

Die ukrainischen Geflüchteten sind nicht regulär in Deutschland krankenversichert. Aber im Krankheitsfall steht ihnen aufgrund der Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz das allgemeine medizinische Versorgungsangebot zur Verfügung. Dies betrifft sowohl stationäre, ambulante und komplementäre Behandlungsangebote. Zuständig für die Gewährung dieser medizinischen Leistungen sind in Bayern die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese geben bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Behandlungsschein aus, der dem Arzt vorzulegen ist. Vom Staat nicht abgedeckt sind private Haftpflichtversicherungen oder andere freiwillige Versicherungen.

Was muss gesundheitlich beachtet werden?

Viele Ukrainer müssen für den Covid-19-Impfstatus „Geimpft“ eine erneute Impfung erhalten. Darauf weist etwa die Regierung von Oberbayern hin. Denn Menschen, die im Ausland Covid-19-Impfstoffe erhalten haben, die nicht in der EU zugelassenen sind (wie zum Beispiel „Sputnik V“), benötigen hierzulande eine erneute Impfserie.

Entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission kann die neue Impfserie vier Wochen nach der letzten Impfung begonnen werden. Etwa zwei Drittel der Ukrainer sind noch gar nicht geimpft worden. Eine wichtige Rolle spielt auch ein TBC-Test, der für die Unterbringung in Sammelunterkünften vorgeschrieben ist. Sollte ein TBC-Test noch nicht bei der Registrierung, etwa im Ankunftszentrum, vorliegen, kann dieser dort nachgeholt werden.

Wo finden die Menschen psychische Unterstützung?

Die Geflüchteten haben einen Anspruch auf psycho-soziale Betreuung vor Ort genauso wie auf medizinische Hilfe. Eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums verweist Helfende außerdem auf den Praxisleitfaden „Traumasensibler und empowernder Umgang mit Geflüchteten“ der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer.

(Quelle: Ukraine-Flüchtlinge privat aufnehmen: Das ist zu beachten | BR24)

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/ukraine-fluechtlinge-privat-bei-sich-zuhause-aufnehmen-das-ist-zu-beachten,SzO6dls


Das ukrainische Bildungsministerium stellt alle #Schulbücher im #PDF-Format in einer digitalen Bibliothek https://lib.imzo.gov.ua/yelektronn-vers-pdruchnikv/ frei zur Verfügung. Zum Teil mit #Audiodateien.

Darunter auch „#Deutsch als #Fremdsprache“ ab der 1. Klasse.
Der Chrome-Browser kann die Seite auch übersetzen: mit rechter Maustaste auf eine leer Stelle klicken – „Auf Deutsch übersetzen“.
Beispiel für das Buch „Fremdsprache Deutsch 1. Klasse“: https://lib.imzo.gov.ua/…/4-nozemna-mova-nmetska-1-klas/

Inklusion und Barrierefreiheit sind Themen, die selbstverständlich klingen, aber noch längst nicht im Alltag angekommen sind. Viele Menschen glauben, dass gerade Menschen mit Behinderungen auf Hilfe angewiesen sind und haben oft Berührungsängste. Unter dem Motto „Gemeinsam stärker“ hat der Landkreis Starnberg im Jahr 2016 einen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen beschlossen. Ein umfangreicher Ideenkatalog für mögliche Maßnahmen wurde anschließend unter Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern erstellt. Mit diesem Projekt stellt sich der Landkreis der Aufgabe, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag zu fördern. Der Aktionsplan „Gemeinsam stärker“ enthält mittlerweile insgesamt 110 Maßnahmen, die in Zukunft umgesetzt werden sollen. Im folgenden finden Sie Informationen und Anlaufstellen zum Thema Inklusion:

 

  • Wheelmap ist eine Online-Karte zum Suchen, Finden und Eintragen rollstuhlgerechter Orte.

Inklusion ist ein Menschenrecht

Jeder Mensch hat das Recht darauf, dabei zu sein. In der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Recht auf Inklusion festgeschrieben. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Vertrag, den viele Länder unterschrieben haben. Auch Deutschland. Doch es müssen noch alle sehr viel dafür tun, damit der Vertrag eingehalten wird.

Inklusion – Was ist das eigentlich?

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch dazu gehört. Egal wie man aussiehst, welche Sprache man spricht oder ob man eine Behinderung hat. Jeder kann mitmachen. Zum Beispiel: Kinder mit und ohne Behinderung spielen und lernen gemeinsam in Kindergarten und Schule. Wenn alle Menschen überall dabei sein können, am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit – das ist Inklusion.

Gemeinsam verschieden sein

Kann jeder überall dabei sein, ist es normal verschieden zu sein. Und jeder kann davon profitieren: Wenn es zum Beispiel weniger Treppen gibt, können Menschen mit Kinderwagen, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung viel besser dabei sein. In einer inklusiven Welt sind alle Menschen offen für andere Ideen. Wenn man etwas nicht kennst, ist das nicht besser oder schlechter. Es ist normal! Jeder Mensch soll so akzeptiert werden, wie er oder sie ist.

 

 

Die Grundschule Wörthsee ist seit dem 1. August 2018 eine anerkannte Schule mit dem Schulprofil Inklusion – eine Schule mit Profil.

Der Grundschule Wörthsee ist es wichtig, ein Lebens- und Lernraum für alle Kinder zu sein und so sind Inklusionskinder aus den Bereichen Sehen, Hören, Lernen, sprachliche, geistige und sozial-emotionale Entwicklung an der Schule.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Schule mit Profil.

Grundschule Wörthsee
Schule mit Profil (Inklusion)
Schulstr. 11, 82237 Wörthsee
Tel.: 08153-80 97
Schulwegplan als PDF

Internet,Telefon,IT Internet und Telekommunikation

In der Gemeinde Wörthsee wird der flächendeckende Breitbandausbau und somit die Verbesserung der Infrastruktur für das Internet und die Telekommunikation vevorangetrieben.  Der Ausbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes findet aktuell statt. Bei Anschlussinteresse geben die Telekommunikationsanbieter Ihnen jederzeit gerne Auskunft.

Kinder und Jugend Kinder und Jugend

Ein nützlicher Online-Familienwegweiser für den Landkreis Starnberg:

Die Familien-WebApp  www.familienleben-sta.de

Das Portal wird ständig aktualisiert und erweitert. Es bietet Eltern aktuelle Informationen und regionale Kontaktadressen sowie eine Veranstaltungsplattform rund um das Thema Familie.

 

Für die Jugend  / junge Erwachsene:

Jugendhaus Wörthsee
Graf-Toerring-Straße 13, Steinebach
08143/95544

Burschenschaft Steinebach
Meilinger Str. 7, Steinebach
E-Mail: burschenschaft.steinebach @gmail.comburschenschaft.steinebach@gmail.com
 

Kindereinrichtungen:

BRK-Kinderhorte
Schulstraße 11, Steinebach, 08153/953 400
Wörthseestr. 6, Walchstadt, 08143/6179
E-Mail: inselkrokodile @brk-starnberg.deinselkrokodile@brk-starnberg.de
BRK-Naturkindergarten
Dahlienweg 3, Steinebach, 08151/26 023 420
Katholischer Kindergarten
Etterschlager str. 47, Steinebach, 08153/7996
Stellenausschreibungen
BRK-Kinderkrippe
Schluifelder Str. 12, 08153/99 70 300
E-Mail: kinderkrippe.woerthsee @brk-starnberg.dekinderkrippe.woerthsee@brk-starnberg.de
Denk mit! Zwerge
Billerberg 10, 82266 Inning am Ammersee, 089/512 6686-74
E-Mail: juliana.stockinger @denk-mit.dejuliana.stockinger@denk-mit.de
Montessori-Kinderhaus (integrativ)
Am Schererberg 5, Walchstadt, 08143/7367
E-Mail: info @montessori-walchstadt.deinfo@montessori-walchstadt.de
Nachbarschaftshilfe Wörthsee e.V.
Mittagsbetreuung in der Grundschule

Schulstr. 11, Steinebach, 08153/953 80 20
E-Mail: kontakt @nbh-worthsee.dekontakt@nbh-worthsee.de
Nachbarschaftshilfe Wörthsee e.V.
Offene Spielgruppe mit Eltern

Dorfstr. 26, Steinebach, 0172/804 20 48
E-Mail: kontakt @nbh-worthsee.dekontakt@nbh-worthsee.de
Nachbarschaftshilfe Wörthsee e.V.
Betreute Spielgruppe „Wörthseefische“

Dorfstr. 26, Steinebach, 08143/999 57 30
E-Mail: kontakt @nbh-worthsee.dekontakt@nbh-worthsee.de
Tagesmutter Helga Seitz
Waldstr. 21A, 08153/2576
E-Mail info @helga-seitz.deinfo@helga-seitz.de

Kirchen Kirchen

Kath. Pfarramt zum Heiligen Abendmahl
Etterschlager Str. 45
Tel.: 08153 – 80 20

Kath. Pfarrkirche zum Hl. Abendmahl
Etterschlager Str. 43, Steinebach
– St. Nikolaus, Etterschlag
– St. Martin, Steinebach
– St. Martin, Walchstadt

Evangelisch-Lutherisches Gemeindehaus
Am Steinberg 9
Tel.: 08153 – 990 489

Evangelisches Pfarrbüro
Weßlinger Straße 16
Tel.: 08153 – 79 55
pfarrstelle.woerthsee @gmx.depfarrstelle.woerthsee@gmx.de

 

Bürgerversammlung Archiv Bürgerversammlung Archiv

Anbei finden Sie die Präsentation zur Bürgerversammlung 2019 zum Herunterladen. Bitte beachten Sie auch die Information zum Haushaltsabschluss 2018.

Anbei die Präsentation zur Bürgerversammlung_2018.

Die Präsentation der Bürgermeisterin können Sie hier (PDF-Präsentation) herunterladen.

Mobilität Mobilität

Linienfahrplan Bus 923
Linienfahrplan Bus 928

Neuerungen bei den Regionalbussen im Landkreis Starnberg

Das Liniennetz im westlichen Teil des Landkreises Starnberg wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 neu gestaltet. Die sechs neuen Regionalbuslinien 921, 923, 924, 928, 950 sowie 820 ersetzen und ergänzen die bisherigen Linien 952, 953, 954, 956 und 957. Die neuen Buslinien fahren mindestens im Stundentakt und verbessern die Mobilität in den Gemeinden Andechs, Herrsching, Inning, Seefeld, Weßling und Wörthsee.

 Verkehrslinienplan Landkreis Starnberg und Verbindungen zu allen hier aufgeführten Linien im Landkreis  und der Seite des Landratsamts zu den Landkreisbussen

950 Herrsching  – Oberalting, Marienplatz – Starnberg Nord

951 Starnberg Nord  – Andechs, Kloster – Herrsching

955 Weßling  – Starnberg Nord

958 Tutzing  – Garatshausen – Traubing – Machtlfing – Andechs, Kloster

961 Ammerland – Starnberg Nord 964Wieling – Pöcking – Possenhofen  – Starnberg

965 Buchendorf – Gauting  – Unterbrunn966Oberbrunn – Gauting  – Krailling – Planegg

967 Planegg  – Krailling

968 Planegg  – Stockdorf, Harmsplatz – Gauting, Schulzentrum

974 Icking  – Mörlbach – Farchach – Berg, Grafstraße – Aufkirchen – Höhenrain – Allmannshausen

975 Wolfratshausen  – Starnberg

978 Feldafing  – Heimgartenstraße – Tutzing

982 Starnberg Nord  – Possenhofen  – Aschering

8400 RufTaxi:Alling / Schöngeising / Grafrath / Inning / Seefeld / Herrsching

8500 RufTaxi:FFB / Alling / Eichenau / Puchheim Ort / Germering / Gilching

 

Fahrradclubs
Fahrrad- und E-Bikeverleiher in und für Wörthsee
Portal für Fahrgemeinschaften im Fünfseenland
Mitfahrzentrale Landkreis Starnberg
Taxiunternehmen

Klaus Ehrlich
Taxiunternehmen
Am Pfeifenberg 2, 82237 Wörthsee
Telefon 08143-14 78

 

Schule und Schulweg Schule und Schulweg

Grundschule Wörthsee
Schule mit Profil (Inklusion)
Schulstr. 11, 82237 Wörthsee
Tel.: 08153-80 97

Musikschule Gilching
Unterricht in der Grundschule Wörthsee
Römerstr. 33, 82205 Gilching
Tel.: 08105-41 32

vhs Gilching e.V.
Landsberger Str. 17 a
82205 Gilching
Tel.: 08105 – 77 95 0
Fax: 08105 – 77 95 77
vhs @vhs-gilching.devhs@vhs-gilching.de

Schulweghelfer*innen sorgen für mehr Verkehrssicherheit

So werden Sie eingesetzt

Sie kommen morgens vor Schulbeginn jeweils für etwa eine halbe Stunde zu ihrem Einsatzort in der Nähe der Grundschule. An Ampeln, Zebrastreifen oder Verkehrshelferübergängen helfen Sie den Schulkindern beim Überqueren der Straße. Ein Standort kann auch von mehreren Schulweghelfer*innen betreut werden, die sich die Tage oder Zeiten untereinander aufteilen. Vor Ihrem ersten Einsatz erhalten Sie eine Einweisung durch die Polizei. In den Schulferien ist kein Schulwegdienst erforderlich.

Voraussetzungen

Das sollten Sie mitbringen

Um dieses Ehrenamt ausüben zu können, müssen Sie volljährig und körperlich fit sein. Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sind weitere wichtige Voraussetzungen. Außerdem müssen Sie bei Wind und Wetter draußen stehen und auch unter Stress oder in schwierigen Situationen immer Ruhe und Übersicht bewahren.

Oft sind es Eltern und Verwandte von Schulkindern, die mit Ihrem Einsatz für einen sicheren Schulweg sorgen. Mithelfen kann beim Schulwegdienst allerdings jeder Erwachsene, der die beschriebenen Voraussetzungen erfüllt.

Benötigte Unterlagen

So bewerben Sie sich

Sie können uns eine E-Mail mit Ihrem Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer an die E-Mail-Adresse info @woerthsee.deinfo@woerthsee.de senden. Wir setzen uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Alternativ können Sie auch gerne telefonisch Frau Riederer unter 08153-9858-0 kontaktieren.

Besonderheiten

Das bekommen Sie von uns

Sie erhalten wetterfeste gelbe Warnkleidung und eine Kelle, damit Sie als Schulweghelferin/ Schulweghelfer erkennbar sind.

Für Ihren Einsatz im Ehrenamt erhalten Sie für jede angefangene Stunde eine Aufwandsentschädigung von 6,50 Euro (netto). Bei mehr als zwei Einsätzen am Tag können Sie maximal 16 Euro pro Tag erhalten.

So sind sie versichert
Während Ihrer Tätigkeit selbst, sowie auf dem direkten Weg zu Ihrem Einsatzort und zurück, sind Sie bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) unfallversichert. Diese Versicherung ist für Sie kostenlos.

Senioren Senioren

Seniorenbeirat Wörthsee

Der Seniorenbeirat ist eine vom Gemeinderat gewählte Vertretung der Interessen unserer älteren Generation. Er ist Ansprechpartner in allen Belangen der Seniorinnen und Senioren und steht Verwaltung und Gemeinderat mit Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zur Seite.

Die gewählten, ehrenamtlichen Beiräte nehmen Vorschläge und Anregungen gerne per Telefon entgegen:

Brigitte Meyer, Tel.  0176 41230203
Wolfgang Taschner, Tel. 08153 89486
Dr. Joachim Doeffinger Tel. 0171 2881210

beratendes Mitglied:  Ulrike Ziegler, Tel.  0176 61557938

 

Nachbarschaftshilfe Wörthsee e.V

Die Nachbarschaftshilfe Wörthsee e.V. bietet Pflege und Hilfe im Alltag für Senioren an.

Der ambulante Pflegedienst ist seit 1978 ein fester Bestandteil des Gemeindelebens. Die Pflege und Versorgung im häuslichen Umfeld ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben und entlastet pflegende Angehörige.
Die Tagespflege im Urban-Dettmar-Haus ist seit Dezember 2016 eine ergänzende Einrichtung zur ambulanten Pflege.
Sie bietet wiederum Unterstützung und Entlastung für Angehörige und verzögert oder vermeidet einen Umzug in eine stationäre Einrichtung.

Information und Beratung:

Nachbarschaftshilfe Wörthsee e.V.
Etterschlager Straße 46
82237 Wörthsee
Tel. 08153/ 87 88
www.nbh-woerthsee.de
kontakt @nbh-woerthsee.dekontakt@nbh-woerthsee.de

 

Fachstelle für pflegende Angehörige (im westlichen Landkreis Starnberg)
Sprechstunde in Wörthsee jeden 2. Freitag im Monat von 9 Uhr bis 11 Uhr bei
Nachbarschaftshilfe Wörthsee e.V.

Kontakt:
Nachbarschaftshilfe Inning
Enzenhof Weg 9
82266 Inning
Ansprechpartner: Sonja Herrmann
Tel. 08143/999 39 33

fs.pfl.angehoerige @nbh-inning.defs.pfl.angehoerige@nbh-inning.de

Weitere Informationen zur Fachstelle entnehmen Sie bitte dem Flyer.

Info Demenz-Partner und Kursangebote.

 

Seniorenkreis Wörthsee der Evangelischen Kirche

Diskussionen, Vorträge und Ausflüge

Jeden ersten Montag im Monat  treffen sich Senioren aus Wörthsee von 14.30 bis 17.00 Uhr im Wörthseehaus – Saal, um einen gemeinsamen Nachmittag miteinander zu verbringen. Dieser beginnt zumeist mit einem gemütlichen Kaffeetrinken, das die selbstgebackenen Kuchen „versüßen“. Zur lebhaften Diskussion laden die thematisch gestalteten Nachmittage ein, die entweder von Teilnehmenden oder von eingeladenen Referenten gestaltet werden. In den Sommermonaten unternimmt der Seniorenkreis gemeinsame Ausflüge.

Ansprechpartnerin:
Hildegard Eckstein
Tel. 08153-81 80

Gemeindehaus Wörthsee: Saal
Am Steinberg 9
82237 Wörthsee
www.evangelisch-in-woerthsee.de 

 

Betreutes Wohnen

Betreut Wohnen

Viele ältere Bürger benötigen pflegerische Betreuung und Unterbringung und finden keine entsprechende Hilfe vor Ort. Der aktuelle Notstand im Bereich Wohnen und Pflege ist für viele Betroffene daher direkt spürbar.
Die kostenfreie Plattform www.betreut-wohnen.de bietet unabhängig und transparent mit über 13.000 Einrichtungen für Betreutes Wohnen, Pflegeheimen und Wohnprojekten, sowie über 20.000 Pflegediensten einen einzigartigen Gesamtüberblick zu bundesweit allen Wohn- und Pflegeformen im Alter zu treffen.

 

 

Vereine, Organisationen Vereine, Organisationen

Agenda 21
Kontakt: Peter Steinhöfel
T: 08153 – 85 16

Arbeitskreis Etterschlag
Kontakt: Franz Freymann

356 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag sind die Frauen und Männer unserer Feuerwehren und Wasserwacht in freiwilliger Bereitschaft.
Neben der Ausbildung und den Einsätzen , leisten sie noch viel mehr. Sie engagieren sich in der Jugend- und Nachwuchsarbeit, besuchen Schulen und Kindergärten, unterstützen bei Veranstaltungen in der Gemeinde und gestalten das öffentliche Leben aktiv mit. Helfen Sie mit! und engagieren Sie sich ehrenamtlich bei der Feuerwehr oder Wasserwacht. Jeder ist willkommen!
Informationen erhalten Sie über die u.a. Kontakte.

FFW Etterschlag e.V.
St.-Florian-Weg 1, Etterschlag
Kontakte:
1. Vorstand Michael Waak
vorstand @feuerwehr-etterschlag.devorstand@feuerwehr-etterschlag.de

1. Kommandant Andreas Wastian
2. Kommandant Martin Sedlmair
kommandant @feuerwehr-etterschlag.dekommandant@feuerwehr-etterschlag.de
FFW Etterschlag auf Facebook

Kinderfeuerwehr Wörthsee „Feuerfüchse“:
Jugendleiterin: Andrea Grün
Kinderfeuerwehr @feuerwehr-etterschlag.deKinderfeuerwehr@feuerwehr-etterschlag.de
 Webseite der Kreisjugendfeuerwehr Starnberg

FFW Steinebach-Auing
Dorfstr. 11, Steinebach
Kontakte:
1. Vorstand Gottfried Aumiller jun.
1. Kommandant Florian Gebauer
2. Kommandant Markus Ködderitzsch
info @ffw-steinebach-auing.deinfo@ffw-steinebach-auing.de
Website der FFW Steinebach – Auing

FFW Walchstadt
Obere Dorfstr. 6, Walchstadt
Kontakte:
1. Vorstand Leonard Polz
1. Kommandant Alex Seelig
2. Kommandant Florian Benedikt
weitere Informationen

Wasserwacht Wörthsee
Vorsitzender: Christoph Aumiller
T: +49 (0)8153 7658
info @wasserwacht-woerthsee.deinfo@wasserwacht-woerthsee.de

Jugendleiterin Wasserwacht Wörthsee
Léonie Bonauer
jugendleiter @wasserwacht-woerthsee.dejugendleiter@wasserwacht-woerthsee.de
Website der Wasserwacht

Notruf: 112

Nachbarschaftshilfe Wörthsee e.V.
Etterschlager Str. 46
1. Vorsitzende: Maria Rita Heßmann
T: 08153 – 87 88
F: 08153 – 97 88
kontakt @nbh-woerthsee.dekontakt@nbh-woerthsee.de
Website der Nachbarschaftshilfe

 

Ergänzende unabhängige Teilhabe
EUTB Oberbayern West
Hauptstr. 42
82229 Seefeld

T: 08152 – 79 40 128
F: 08152 – 79 40 129
Email: eutb.ow @ospe-ev.deeutb.ow@ospe-ev.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10.00 Uhr – 14.00 Uhr

 

Kreativwerkstatt Papillon

Graf-Törring-Straße 2

82237 Wörthsee

Tel. 08143-9926347

info@verein-betreuungen.de

 

Als der Träger der Kreativwerkstatt Papillon fungiert:

Verein für Betreuungen Landkreis Starnberg e.V.

Grünsinker Straße 6 B
82234 Weßling
Tel     08153-9315-0
Fax    08153-9315-93

Geschäftsführer: Stefan Hof

info@verein-betreuungen.de

www.verein-betreuungen.de

 

Die Schwerpunkte der Tätigkeit des Vereins:

Vorsorgeberatung: Beratung zu Vollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung.

Gesetzliche Betreuung: Rechtliche Vertretung, orientiert an den Bedürfnissen, zum Wohle der Betreuten.

Betreutes Einzelwohnen: Ambulante Hilfe für psychisch kranke Menschen, Begleitung und Förderung, Alltagsbewältigung.

Kreativwerkstatt: Tagesstrukturierung in geschütztem Rahmen, begleitetes kunsttherapeutisches Arbeiten.

Bauernbühne Wörthsee
Kontakt: Barbara Gäch
T: 08143 – 87 49

Blaskapelle Wörthsee
Kontakt: Konrad Gritschneder

Konzertverein Wörthsee
Kontakt: Walther Fuchs

Kunstfreunde Wörthsee
Kontakt: Sunna Stolle
T: 08153 – 79 85

Männergesangverein Wörthsee
Kontakt: Karl Grosselfinger
Info @Maennergesangvereinwoerthsee.deInfo@Maennergesangvereinwoerthsee.de
Website des Männergesangsvereins

Steinebacher Sänger
Kontakt: Gottfried Maier
T: 08153 – 76 45

Vokalensemble Fünfseenland
Kontakt: Axel Pfeiffer
T: 08153 – 98 48 84 oder 0176 – 51 89 96 29
pfeiffer3f @t-online.depfeiffer3f@t-online.de
Website des Vokalensembles

Wörthseebläser
Kontakt: Ulrich Lemke
T: 08152 – 7 80 39
ulrichlemke @freenet.deulrichlemke@freenet.de

WörthseeOrchester
Kontakt: Elisabeth Zorn
T: 08152 – 7 87 63

Die Wörthseer Walchstadt
Kontakt: 1. Schützenmeister: Alessio Tommasi

 

Eintracht Etterschlag
Kontakt: 1. Schützenmeister: Paul Wischnewski
Website der Eintracht Etterschlag

Schuetzengesellschaft @Eintracht-Etterschlag.deSchuetzengesellschaft@Eintracht-Etterschlag.de

 

Krieger und Reservistenverein Steinebach-Auing
Kontakt: Rudolf Gutjahr

Veteranen- und Soldatenverein Etterschlag-Weßling
Kontakt: Rüdiger Jaene

Veteranen-und Soldatenkameradschaft Walchstadt am Wörthsee
Kontakt: Martin Polz

Bund Naturschutz – Ortsgruppe Wörthsee
Kontakt: Herbert Lecherbauer
T: 08153 87 94
lecherherby @t-online.delecherherby@t-online.de

Energiewende Landkreis Starnberg – Ortsgruppe Wörthsee
Kontakt: Gerald Grobbel
T: 08153 – 44 43 50
gerald.grobbel @t-online.degerald.grobbel@t-online.de

Fischereiverein Pilsensee-Wörthsee
Kontakt: Thomas Büdel
T: 08105 – 77 93 30
thomas.buedel @fvpw.dethomas.buedel@fvpw.de
Website des Fischereivereins

Obst- und Gartenbauverein
Vorsitzende: Marianne Maiwald
info @ogv-woerthsee.deinfo@ogv-woerthsee.de
Website des Obst- und Gartenbauvereins

Burschenschaft Steinebach
burschenschaft.steinebach @gmail.comburschenschaft.steinebach@gmail.com
Website der Burschenschaft Steinebach

Förderer und Freunde der Grundschule Wörthsee
foerderverein @grundschule-woerthsee.defoerderverein@grundschule-woerthsee.de
Website des Fördervereins der Grundschule

Förderverein Urban-Dettmar-Haus
Kontakt: Gerhard Kadner
T: 08153 – 88 99 37
info @udh-woerthsee.deinfo@udh-woerthsee.de
Website des Fördervereins Urban-Dettmer-Haus

Förderverein Walchstadt hilft
Kontakt: Christiane Schmalz
T: 08143 – 83 59
info @walchstadt-hilft.deinfo@walchstadt-hilft.de
Website der Fördervereins Walchstadt hilft

Heimatverein Wörthsee
Kontakt: Dirk Schwebe
T: 08153 – 77 56
info @heimatverein-woerthsee.deinfo@heimatverein-woerthsee.de
Website des Heimatvereins Woerthsee

Rotary Club Wörthsee
Website des Rotary Clubs

Selbstständige in Wörthsee
Kontakt: Alex Aumiller
T: 0151 – 15 327 659
Selbststaendige @woerthsee-online.deSelbststaendige@woerthsee-online.de
Website der Selbstständigen in Woerthsee

Trachtenverein Donarbichler
Kontakt: Jakob Aumiller
T: 08153 – 98 10 0
info @donarbichler.deinfo@donarbichler.de
Website der Donarbichler

Wohnen in Wörthsee Wohnen in Wörthsee

Informationen der Interessengemeinschaft Wohnen am Teilsrain

Der Verein Wohnen am Teilsrain ist eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern aus Wörthsee, die im Mai 2017 begonnen hat, ein genossenschaftliches Wohnbauprojekt in Wörthsee zu entwickeln. Der Verein freut sich über Interessenten, die sich für die gemeinsame Umsetzung eines genossenschaftlichen Wohnbauprojekts interessieren und in Wörthsee wohnen wollen – z.B. junge Familien. Darüber hinaus trifft sich der Verein regelmäßig. Schauen Sie doch einfach mal vorbei! Termine und Informationen finden Sie auf der Webseite des Vereins Wohnen am Teilsrain.

 

Leben und Erleben

Mobilität

Hier sind die Fahrpläne der S 8 als PDF. Leider kann das nicht vorgelesen werden.

Richtung Herrsching gültig ab 01.03.2017

Richtung Herrsching gültig ab 05.03.2017

Richtung Herrsching gültig ab 19.03.2017

Richtung Flughafen gültig ab 01.03.17

Richtung Flughafen gültig ab 05.03.17

Richtung Flughafen gültig ab 19.03.17

Bürgerbeteiligung

Viele Bürgerinnen und Bürger aus Wörthsee haben darüber nachgedacht, wie Wörthsee in Zukunft aussehen soll.
Sie haben Ideen aufgeschrieben zur Hauptstraße, zur Ortsentwicklung und sie haben ein Leitbild erarbeitet.
Die Ideen dazu wurden aufgeschrieben. Diese Ideen finden sie hier als PDF. Das können Sie sich vorlesen lassen, wenn Sie auf das Vorlese-Zeichen hinter dem PDF klicken.

Zur Hauptstraße

1. Protokoll.pdf ReadSpeaker Icon

2. Protokoll.pdf ReadSpeaker Icon

3. Protokoll.pdf ReadSpeaker Icon

Zur Ortsentwicklung

1. Protokoll

Zum Leitbild

Das Leitbild

Öffnungszeiten
& Kontakt

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Öffnungs- und Telefonzeiten:

8 bis 12 Uhr
Dienstagnachmittag von
16 bis 18.00 Uhr
mittwochs geschlossen

vormittags von 8 bis 12 Uhr
Dienstag nachmittag von 16 bis 18.00 Uhr
mittwochs geschlossen

Rathaus Wörthsee

Seestr. 20
82237 Wörthsee
Telefon 08153-9858-0
Telefax 08153-9858-25
E-Mail:
info @woerthsee.deinfo@woerthsee.de

Bankverbindungen

Seestr. 20, 82237 Wörthsee
Telefon 08153-9858-0
Telefax 08153-9858-25
E-Mail: info @woerthsee.deinfo@woerthsee.de

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Öffnungszeiten & Kontakt

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Öffnungs- und Telefonzeiten:

vormittags von 8 bis 12 Uhr
Dienstag nachmittag von 16 bis 18:30 Uhr
mittwochs geschlossen

Rathaus Wörthsee

Seestrasse 20, 82237 Wörthsee
Telefon 08153-9858-0
Telefax 08153-9858-25
E-Mail: info@woerthsee.de