Helferkreis
Am 10.05.2023 trafen sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger zur Gründung eines Vereins zur Unterstützung geflüchteter und hilfsbedürftiger Menschen in Wörthsee und Umgebung.
Nach der formalen Vereinsgründung wurden die Vorstandsmitglieder, die Schriftführerin und die Kassenprüferin gewählt.
1te Vorsitzende: Sandra Bäumler
2ter Vorsitzender: Ingo Muggenthal
Finanzvorstand: Brigitte Karmasin
Schriftführerin: Selina Jursch
Kassenprüferin: Monika Waldkircher
Weitere Informationen zu den Tätigkeitsschwerpunken und anstehenden Terminen werden auf Helferkreis Wörthsee Aktuell (hk-woerthsee.de) bekannt gegeben. Die Satzung des Vereins sowie das Sitzungsprotokoll finden Sie unter dem Menü-Punkt „Über uns„.
Bei Fragen zum Helferkreis wenden Sie sich bitte an vorstand@hk-woerthsee.de
Hinweis zum Umgang mit dem Krieg in der Ukraine vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Im Folgenden einige wichtige Informationen. Bitte beachten Sie, dass unsere Kontakt- und Auskunftsstelle prinzipiell das Landratsamt Starnberg ist!
Über die Integreat-App Landkreis Starnberg bekommen Sie wichtige Informationen jederzeit von jedem Ort: https://integreat.app/lkstarnberg/de/
FIRST STEPS – Die wichtigsten Schritte nach der Ankunft
ПЕРШІ КРОКИ – Найважливіші кроки після прибуття
1. Elektronische Registrierung beim Landratsamt Starnberg unter auslaenderwesen @lra-starnberg.deauslaenderwesen@lra-starnberg.de und bei der Regierung von Oberbayern Ukraine.regierung-oberbayern @reg-ob.bayern.deUkraine.regierung-oberbayern@reg-ob.bayern.de mit folgenden Unterlagen:
– Name, Vorname
– Geburtsdatum
– Kopie eines Ausweisdokuments
– Familienverband (Anzahl mitreisende Familienmitglieder)
– Adresse der aktuellen Unterkunft
– Kontaktdaten (Telefonnummer, Emailadresse)
2. Anmeldung bei der Gemeinde mit
Wohnungsgeberbestätigung
Kopie des Passes
Folgendes (3. bis 4.) kann persönlich oder elektronisch erfolgen. Wenn schnell Geldleistungen erfolgen sollen, dann ist eine persönliche Vorsprache zwingend. Dies kann derzeit allerdings nur
mit Termin erfolgen. Terminabsprache unter 08151 148 77755
3. Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung beim Landratsamt Starnberg
– Kopie des Passes und der Seite des Passes mit dem Stempels der letzten Einreise
– Kopie der Meldebescheinigung
4. Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Geldleistungen und Krankenschein)
Nach dem Eingang des Antrages auf Aufenthaltsgenehmigung kann der Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG gestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt in Starnberg derzeit nur mit Termin. Das Landratsamt bittet darum, dass alle Dokument per e-Mail geschickt werden und dann eine Terminvereinbarung erfolgt.
5. Antrag auf Leistungen für die Wohnnebenkosten (Pauschalsatz)
6. Nach Bearbeitung des Antrages auf Aufenthaltsgenehmigung wird eine fiktive Aufenthaltsgenehmigung per Post zugestellt,
die bis zur Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung gültig ist.
Nach Erhalt dieser Aufenthaltsgenehmigung ist die Aufnahme von Arbeit zulässig.
Die Namen der Ukrainer müssen auf den Briefkästen vermerkt werden, damit die Post (Aufenthaltsgenehmigung) gestellt werden kann.
7. Eröffnung eines Bankkontos – Raiffeisenbank und Sparkasse ermöglichen Konten ohne Gebühr bis zum 31.12.2022
Meldebescheinigung und Passkopie elektronisch an die Bank schicken und nach Vereinbarung eines Termins die Dokumente unterzeichnen.
Auf dieses Konto können dann die monatlichen Sozialleistungen überwiesen werden.
Dem Sozialamt müssen hierfür der Giro-Konto-Vertrag und ein Scan / Photo der Bankkarte vorgelegt werden.
Informationen des LRA Starnberg
Hotline:
Das Landratsamt hat eine Hotline für jegliche Fragen rund um lokale Themen zur Ukrainehilfe / Hilfe für ukrainische Geflüchtete eingerichtet.
- Telefonhotline zur Ukraine-Hilfe: 08151 148 777 99
Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr erreichbar.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auch unter www.lk-starnberg.de/ukrainehilfe.
Spenden:
Landratsamt richtet Spendenkonto für Geflüchtete aus der Ukraine ein
Das Landratsamt Starnberg hat ein Spendenkonto für Geflüchtete aus der Ukraine eingerichtet. „Es gibt einiges, was über die sozialen Hilfeleistungen, den Finanzierungstopf des Freistaates oder die ehrenamtliche Unterstützung nicht abgedeckt werden kann. So beispielsweise Spielzeug für die Kinder, Tierfutter und Transportkörbe für Tiere“, erklärt Landrat Stefan Frey „Egal ob kleine oder große Geldbeträge, wir sind für alle Spenden dankbar. Die Gelder werden ausschließlich für Hilfen im Landkreis Starnberg verwendet“, sichert Landrat Stefan Frey zu. „Wir kommen mit der Einrichtung des Spendenkontos auch eines vielfach geäußerten Wunsches der Bürgerinnen und Bürger nach.“
Das Spendenkonto lautet:
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
IBAN: DE37 7025 0150 0430 0500 47
BIC: BYLADEM1KMS
Bitte als Verwendungszweck Ukrainehilfe Landkreis Starnberg angeben.
Wer eine Spendenbescheinigung benötigt, wird gebeten, eine E- Mail an finanzwesen @lra-starnberg.definanzwesen@lra-starnberg.de zu schicken. Die E-Mail sollte neben dem Betreff „Spendenbescheinigung“, die Angabe von Name und Vorname, Anschrift, sowie die Höhe der Spende enthalten.
PRIVATE AUFNAHME – was man wissen muss
ПРИВАТНЕ ПЕРЕБУВАННЯ – що вам потрібно знати
1. Die Flüchtlinge werden von den jeweiligen privaten Hilfsvereinen nur vermittelt. Die Aufnahme erfolgt in eigener Verantwortung
2. Auch das Landratsamt Starnberg sucht nach Unterkünften – allerdings längerfristig
3. Die Aufnahme kann nur für einige Tage bis für den gesamten Zeitraum des Krieges erfolgen. Grundsätzlich kann dies auch mit dem Hilfsverein abgeklärt werden.
4. Ein paar häufige Fragen:
Darf ich überhaupt Geflüchtete aufnehmen?
Ja. Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können visumfrei nach Deutschland einreisen. Und sie dürfen hier wohnen, wo sie möchten. Dabei können sie auf staatliche oder kommunale Angebote zurückgreifen – müssen es aber nicht. Wer als Privatperson eine Wohngelegenheit anbieten möchte, sollte das im besten Fall organisiert und begleitet durch die Kommune vor Ort tun. Oder gemeinsam mit NGOs oder Vereinen, die in derlei Dingen Erfahrungen gesammelt haben wie zum Beispiel die Caritas.
Wie biete ich ein Zimmer oder eine Wohnung am besten an?
Das ist sowohl über Behördenplattformen wie auch bei Hilfsorganisationen vor Ort möglich. Das bayerische Innenministerium hat die bayernweite Plattform ukraine-hilfe.bayern.de geschaltet, auf der ich online mein Gebot abgeben kann. Städte und Landkreise unterhalten zumeist eigene Angebotsformulare auf ihren Webseiten. Die Caritas empfiehlt zudem die Plattform „Unterkunft Ukraine“, ein Zusammenschluss digitaler Sozialunternehmen. Deutschlandweit sind hier bereits über 300.000 private Schlafplätze angeboten worden.
Anzugeben ist auf den Plattformen in der Regel, ob ich eine Wohnung/ein Zimmer (Warmmiete zu ortsüblichen Preisen) anbiete oder eine kostenlose, vorübergehende Unterkunft. Hier muss ich die „voraussichtliche Dauer der Unterbringungsmöglichkeit“ (bayerisches Innenministerium) eintragen sowie die Quadratmeterzahl der angebotenen Unterkunft. Auf anderen Plattformen wird auch die genaue Zahl der Schlafplätze erfragt. „Nach Übermittlung Ihres Angebotes wird die zuständige Behörde auf Sie zukommen“, heißt es beim Innenministerium. Dies könne wegen der Vielzahl der Angebote aber dauern.
Wie lange sollte ich die Flüchtlinge unterbringen können?
Während die Behörden in München wegen des hohen Flüchtlingsaufkommens schon froh sind, wenn die Unterbringung wenigstens für ein paar Tage möglich ist, suchen Landkreise wie Günzburg eher Angebote für mittelfristige Unterkünfte: „Wir sind dankbar für alle, die privaten Wohnraum für Geflüchtete anbieten. Über einen Mindestzeitraum von sechs Wochen würden wir uns aber freuen,“ sagt Jenny Schack, Sprecherin des Landkreises Günzburg dem BR. Aus logistischen wie menschlichen Gründen: Denn die Flüchtlinge aus der Ukraine hätten bei ihrer Ankunft im Landkreis meist schon mehrere Ortswechsel in Aufnahmeunterkünften hinter sich und sollten mal zur Ruhe kommen, so Schack.
Aber Achtung: Wer selbst zur Miete wohnt, der muss nach etwa sechs bis acht Wochen den Vermieter um Erlaubnis bitten, sagt Volker Rastätter vom DMB Mieterverein München. Bis dahin gilt die Unterbringung von Geflüchteten als Besuch, der nicht genehmigt werden muss. Sollte ich allerdings meine komplette Mietwohnung zur Verfügung stellen, muss hier laut Rastätter immer der Vermieter zustimmen. Der Mieterverein rät außerdem, auch bei kostenloser Unterbringung eine vereinbarte Höchstdauer der Wohnzeit schriftlich festzuhalten. Grundsätzlich legt jeder individuell fest, wie lange er Geflüchtete beherbergen kann und geht keine Verpflichtung ein.
Muss ich die Aufnahme von Flüchtlingen irgendwo melden?
Theoretisch ist keine Anmeldung nötig, denn als Besucher können sich ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger 90 Tage lang ohne Registrierung in Deutschland aufhalten. Doch nur mit einer Registrierung erhalten die Geflüchteten auch die ihnen zustehenden Leistungen. Die Behörden bitten auch deshalb um eine Registrierung, damit ein Überblick über die Zahl der Geflüchteten möglich ist und Hilfe besser koordiniert werden kann.
Registrieren können sich die Flüchtlinge in ganz Bayern in den sogenannten Anker-Einrichtungen, in München im Ankunftszentrum sowie in den Kreisverwaltungsbehörden vor Ort.
Was ist mit unbegleiteten Kindern und Jugendlichen?
Unbegleitete minderjährige Kinder oder Jugendliche sind absolut schutzbedürftig. Allein dürfen sie nicht aufgenommen werden. Die Clearingstelle des Landesjugendamtes muss sie aufnehmen. Es sollte die Polizei informiert werden, falls Minderjährige auffallen. Alle Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine werden in die entsprechenden Klassen für Geflüchtete in Bayern aufgenommen, heißt es aus dem Kultusministerium.
Welchen Status haben Geflüchtete aus der Ukraine?
Laut einem aktuellen EU-Ratsbeschluss gilt: Die Ukraine-Flüchtlinge erhalten einen „vorübergehenden Schutz“. In Deutschland wird dieser durch das Aufenthaltsgesetz gewährt. Die Aufenthaltserlaubnis (nach § 24 AufenthG) gilt für ein Jahr und kann bis zu drei Jahre verlängert werden. Mit diesem Schutz ist etwa eine selbständige Tätigkeit ohne weitere Voraussetzungen möglich. Eine Beschäftigung kann von der Ausländerbehörde im – wie es heißt – „Ermessenswege“ erlaubt werden. Laut Bayerischem Innenministerium ist es vorgesehen, hiervon großzügig Gebrauch zu machen. Personen mit einem Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG sind berechtigt, Asylbewerberleistungen zu beziehen.
Erhalte ich staatliche finanzielle Unterstützung?
Sofern Menschen aus der Ukraine in Privatwohnungen Unterkunft finden und dort Miete zahlen oder sich an den Nebenkosten beteiligen sollen, hilft ihnen dabei der Staat. Denn dann erhalten sie grundsätzlich die gleichen Leistungen wie Asylbewerber, wenn sie sich registriert haben. Wichtig: Diese Leistungen sind subsidiär. Das bedeutet: Der Staat zahlt nur, wenn die Flüchtlinge dafür nicht aus ihrem Vermögen aufkommen können.
Wie sind die Geflüchteten versichert?
Die ukrainischen Geflüchteten sind nicht regulär in Deutschland krankenversichert. Aber im Krankheitsfall steht ihnen aufgrund der Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz das allgemeine medizinische Versorgungsangebot zur Verfügung. Dies betrifft sowohl stationäre, ambulante und komplementäre Behandlungsangebote. Zuständig für die Gewährung dieser medizinischen Leistungen sind in Bayern die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese geben bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Behandlungsschein aus, der dem Arzt vorzulegen ist. Vom Staat nicht abgedeckt sind private Haftpflichtversicherungen oder andere freiwillige Versicherungen.
Was muss gesundheitlich beachtet werden?
Viele Ukrainer müssen für den Covid-19-Impfstatus „Geimpft“ eine erneute Impfung erhalten. Darauf weist etwa die Regierung von Oberbayern hin. Denn Menschen, die im Ausland Covid-19-Impfstoffe erhalten haben, die nicht in der EU zugelassenen sind (wie zum Beispiel „Sputnik V“), benötigen hierzulande eine erneute Impfserie.
Entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission kann die neue Impfserie vier Wochen nach der letzten Impfung begonnen werden. Etwa zwei Drittel der Ukrainer sind noch gar nicht geimpft worden. Eine wichtige Rolle spielt auch ein TBC-Test, der für die Unterbringung in Sammelunterkünften vorgeschrieben ist. Sollte ein TBC-Test noch nicht bei der Registrierung, etwa im Ankunftszentrum, vorliegen, kann dieser dort nachgeholt werden.
Wo finden die Menschen psychische Unterstützung?
Die Geflüchteten haben einen Anspruch auf psycho-soziale Betreuung vor Ort genauso wie auf medizinische Hilfe. Eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums verweist Helfende außerdem auf den Praxisleitfaden „Traumasensibler und empowernder Umgang mit Geflüchteten“ der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer.
(Quelle: Ukraine-Flüchtlinge privat aufnehmen: Das ist zu beachten | BR24)
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/ukraine-fluechtlinge-privat-bei-sich-zuhause-aufnehmen-das-ist-zu-beachten,SzO6dls
Das ukrainische Bildungsministerium stellt alle #Schulbücher im #PDF-Format in einer digitalen Bibliothek https://lib.imzo.gov.ua/yelektronn-vers-pdruchnikv/ frei zur Verfügung. Zum Teil mit #Audiodateien.
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