Friedhöfe und Sterbefälle

Sterbefall / Sterbeanzeige

Der Tod eines Menschen muss vom Standesamt beurkundet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er verstorben ist. Daher muss ein solcher Sterbefall dem jeweiligen Standesamt angezeigt werden.

Die Anzeige erfolgt in der Regel durch den Bestatter.

Im Todesfall können Angehörige einer verstorbenen Person eine Sterbeurkunde nach erfolgter Anzeige online beantragen:    Sterbeurkunde


In allen Fragen rund um die Friedhöfe und Bestattungen steht Ihnen das Standesamt in Wörthsee zur Seite.

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