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Weitere Nachrichten

Aktuelle Informationen zu den Landtags- und Bezirkswahlen am 8.10.2023

Am 8. Oktober sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Wörthsees aufgerufen ihr Wahlrecht wahrzunehmen und mit ihrer Stimme für fünf Jahre die künftige Zusammensetzung des Landtags und des Bezirkstags mitzubestimmen.

Bitte nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr! Unsere Gesellschaft braucht Wählerinnen und Wähler, die für Demokratie, Freiheit und Vielfalt einstehen.

Erste Wahlergebnisse können Sie am Wahlabend auf der Homepage des Landratsamtes ab 18.30 Uhr einsehen.

Auf der Seite des Bayerischen Landtags erhalten Sie viele Informationen.

 

Aktuelles zu den o. g. Wahlen (Zustellung Wahlbenachrichtigungen, Beantragung und Ausstellung Briefwahlunterlagen etc.):

Die Wahlbenachrichtigungen wurden in dem Zeitraum 2.9 – 7.9.2023 allen Wahlberechtigten zugestellt.

Beachten Sie dazu auch die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 (hier als pfd-Datei abrufbar).

Das Wahlamt / Einwohnermeldeamt ist bei Rückfragen unten den Rufnummern 08153 – 9858-19 / -18 und -24  zu erreichen.

Die Bekanntmachung („G7“) über die für die o. g. Wahlen zugelassene Wahlvorschläge wurde veröffentlicht. Hier die Veröffentlichungen der Regierung von Oberbayern dazu (für die Wahlvorschläge bitte hier anklicken bzw. für die Musterstimmzettel hier)

Beantragung von Briefwahlunterlagen:

Bitte beachten Sie, dass die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen im Rathaus  mit längeren Wartezeiten verbunden sein kann.

Wir empfehlen Ihnen daher, die Briefwahlunterlagen frühzeitig wie folgt zu beantragen:

  • Digital

am besten per Web-Wahlscheinantrag auf unserer Homepage unter Briefwahlantrag | Gemeinde Wörthsee (buergerservice-portal.de)

Sie können auch den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen.

  • Schriftlich
    mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antragsformular
    per Post (bitte ausreichend frankieren) oder durch Einwurf in den Briefkasten des Rathauses (Seestraße 20).

Wahlsystem (Bedeutung der Erst- und Zweitstimmen etc.):

Detaillierte Informationen zum Wahlsystem erhalten Sie auf der Internetseite der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, die Broschüre zur o. g. Wahl erhalten Sie hier (bitte anklicken). Informationen zum Wahlsystem der Landtagswahl finden Sie hier (Homepage der Landtags)

Das Wahlsystem in Grundzügen zu verstehen, ist wichtig für Ihre Wahlentscheidung.

Kurzüberblick für die Landtagswahl:

Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden für die Dauer von fünf Jahren nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht gewählt. Darunter versteht man, dass die 180 Abgeordneten des Bayerischen Landtags als Abgeordnete ihres Stimmkreises direkt oder über die Wahlkreislisten gewählt werden.

Alle Regionen Bayerns sind im Landtag vertreten. Gewählt wird in Wahlkreisen und kleineren Einheiten, den Stimmkreisen. Die Wahlkreise sind die sieben Regierungsbezirke: Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben. Wie viele Abgeordnete jeweils in den Wahlkreisen gewählt werden können, hängt von der Zahl ihrer wahlberechtigten Bevölkerung ab.

Die insgesamt 91 Stimmkreise bilden sich aus den Landkreisen und kreisfreien Städten oder anderen räumlich zusammenhängenden Gebieten. Jeder Stimmkreis umfasst rund 125.000 Wahlberechtigte. Die Wahlberechtigten wählen aus jedem Stimmkreis vor Ort eine Vertreterin oder einen Vertreter direkt in den Landtag und dazu weitere 89 Abgeordnete aus den sieben Wahlkreislisten.
Wörthsee gehört zum Wahlkreis „Oberbayern“ und zum Stimmkreis Nr. 129 (Starnberg).
Auswertung und Bedeutung der Erst- und Zweitstimmen:

Wie bei Bundestagswahlen gibt es auch hier auch jeweils eine Erst- und Zweitstimme, es gibt aber grundlegende Unterschiede zum System bei der Bundestagswahl:

Für die Zusammensetzung des Landtags werden die Erst- und Zweitstimmen berücksichtigt (also die Erst- und Zweitstimmen zusammengerechnet).

Mit der Erststimme wählt man eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten aus dem Stimmkreis. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Es genügt die einfache Mehrheit. Der / Die Gewinner*in zieht direkt in den Landtag ein.

(da für die Zusammensetzung des Landtags die Gesamtstimmen aus Erst- und Zweitstimmen maßgeblich sind, gehen die Erststimmen für die Direktkandidatinnen und -kandidaten nicht „verloren“, die im Stimmkreis nicht die Mehrheit erlangt haben; eine Stimme für die Person ist gleichzeitig eine Stimme für deren Partei bzw. Wählergruppe)

Die Zweitstimme ermöglicht die Wahl einer Kandidatin oder eines Kandidaten der Wahlkreisliste. Bei der Wahl ist man nicht an die von der Partei vorgegebene Reihenfolge auf der Kandidatenliste gebunden, sondern man kann selbst entscheiden, bei welchem Namen man ein Kreuz setzt. Eine Stimme für eine Person auf der Liste ist gleichzeitig auch eine Stimme für deren Partei bzw. Wählergruppe.

Steht fest, wie viele Sitze auf die einzelnen Parteien / Wählergruppen entfallen (entscheidet ist hier das Gesamtergebnis von Erst- und Zweitstimmen), werden von dieser Zahl die in den Stimmkreisen gewonnenen Direktmandate abgezogen. Die den Parteien verbleibenden Sitze werden an ihre Kandidatinnen und Kandidaten auf der Wahlkreisliste mit den meisten Stimmen verteilt. Dabei rechnet man alle Erst- und Zweitstimmen zusammen, die für die jeweiligen Bewerberinnen und Bewerber sowohl im Stimm- als auch im Wahlkreis abgegeben worden sind.

Besonderheiten:

Überhang- und Ausgleichsmandate:
Es kommt vor, dass eine Partei in einem Wahlkreis mehr Direktmandate gewinnt, als ihr von den Gesamtstimmen her zustehen. Diese Mandate werden den Parteien nicht genommen, denn ihre direkt gewählten Abgeordneten sind die unmittelbaren Vertretungen der Wahlberechtigten vor Ort. Dieser Überhang an Mandaten bleibt bestehen. Damit das Kräfteverhältnis der Parteien im Landtag dennoch dem Verhältnis ihrer Anteile an den Gesamtstimmen entspricht, wird die Zahl der Sitze erhöht, die im Wahlkreis zu vergeben sind. Die anderen Parteien erhalten also sogenannte Ausgleichsmandate für ihre Listenkandidatinnen und -kandidaten. Deshalb umfasst der Bayerische Landtag in der aktuellen Wahlperiode (Jahre 2018 bis 2023) 205 statt 180 Abgeordnete.

Fünf-Prozent-Hürde (diese gibt es nur bei den Landtagswahlen, nicht bei den Bezirkswahlen):
Eine Partei, die weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten hat, kann nicht in den Landtag einziehen.
Auch wer mit der Kandidatur im Stimmkreis direkt erfolgreich ist, erhält nur dann einen Sitz im Landtag,
wenn die eigene Partei landesweit mindestens fünf Prozent der Stimmen bekommen hat. Diese Fünf-Prozent-Sperrklausel soll verhindern, dass die politische Meinungsbildung im Landtag durch zu große Zersplitterung zu schwierig wird. Gleichzeitig soll sie die Bildung einer Parlamentsmehrheit erleichtern.

Die Wahl der Bezirksrätinnen und Bezirksräte erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie die Wahl der Landtagsabgeordneten.

Nachrichten

Gemeinderat

Am Mittwoch, dem 27.09.2023, findet um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine eine Sitzung des Gemeinderates statt, zu der wir Sie herzlich einladen.

Vorab findet eine Bürgerfragestunde statt

Hier die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung:

1. Annahme der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.07.2023 und 26.07.2023
2. Bekanntgabe der am 24.07.2023 und 26.07.2023 in nichtöffentlicher Sitzung getroffenen Beschlüsse
3. Aufnahme in die Denkmalliste – Teil A: Baudenkmäler – Landkreis Starnberg Hauptstr. 42, Ortsteil Auing
4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Ortsmitte Auing-West“
4.1. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Ortsmitte Auing-West“; Abwägung und Beschlussfassung zu den im Rahmen des Verfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangene Anregungen und Einwendungen
4.2. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Ortsmitte Auing-West“; Satzungsbeschluss
5. Übertragung der Niederschlagswasserkanäle in der Gemeinde Wörthsee an die AWA Ammersee
5.1. Einführung in das Thema durch die AWA-Ammersee
5.2. Vorstellung des Generalentwässerungsplanes und der Gebührenkalkulation durch das Ingenieurbüro
5.3. Beschlussfassung zur Ausgliederungsvereinbarung für die gemeindlichen Niederschlagswasserkanäle
5.4. Beschlussfassung zur Änderung der Unternehmenssatzung der AWA Ammersee
5.5. Beschlussfassung zur Entwässerungssatzung – Niederschlagswasser (NWS)
5.6. Beschlussfassung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung – Niederschlagswasser (GS zur NWS)
6. (Behandlung nicht zwingend) Projekt „Kirchenwirt“: Kenntnisnahme und Beschlussfassung zu diversen aktuellen Punkten
7. (Behandlung nicht zwingend) Projekt „Hauptstraße 18“: Kenntnisnahme und Beschlussfassung zu diversen aktuellen Punkten
8. Freistellungsanträge, Bauanträge, Bauvoranfragen, etc.
8.1. Antrag auf Vorbescheid: Wohnhof Kirchweg, Neubau von vier Reihenhäusern, zwei Wohnungen und einem Einfamilienhaus, Fl.Nr. 1365, Gemarkung Etterschlag, Kirchweg 1
8.2. Bauantrag: Terrassenerweiterung, Fl.Nr. 516/19, Gemarkung Steinebach, Etterschlager Straße 29
8.3. Bauantrag: Kleingarage über 2 genehmigte Stellplätze, Fl.Nr. 516/19, Gemarkung Steinebach, Etterschlager Straße 29
9. Neuerlass der Verordnung über den Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Wörthsee
10. Öffentlichkeitsbeteiligung der Gemeinde Wörthsee an der 4. Runde der zentralen Lärmaktionsplanung Bayern
11. Gewährung eines Kurzzeit-Darlehens an den Zweckverband für weiterführende Schulen im westl. Landkreis Starnberg
12. Beratung und Beschlussfassung zur Teilnahme der Gemeinde Wörthsee am regionalen Bikesharing-System im Landkreis Starnberg
13. Antrag zur Errichtung einer probeweisen Aufstellung einer Bedarfsampel an der Etterschlager Straße im Bereich der Straße „Zum Kuckucksheim“
14. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung 2024
15. Beschlussfassung zur Annahme von Spenden für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Wörthsee
16. Information der 1. Bürgermeisterin
17. Information der Referenten
18. Verschiedenes

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Gemeinde Wörthsee, 18.09.2023


Freitag 22.9. 15 - 19 Uhr: Großer Bücherflohmarkt im Rathaus


BEKANNTMACHUNG

BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl

und die Bezirkswahl am 8. Oktober 2023




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Das Wetter

Veranstaltungen

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Unser Bürgerservice:
Rund um die Uhr für Sie da!

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Verwaltung aktuell

Wir stellen Ihnen auf dieser Seite wichtige >> Informationen aus der Gemeindeverwaltung Wörthsee zur Verfügung …

Unser Leitbild

Von Bürger*innen – für Bürger*innen

Unter diesem Motto entstand das Leitbild der Gemeinde Wörthsee, das am 6. November 2003 offiziell an den damaligen Bürgermeister Peter Flach übergeben wurde.

Das vollständige Dokument finden Sie hier

Sie möchten mehr über den Leitbildprozess erfahren? Anbei die Chronik der Entwicklung des Leitbilds von Wörthsee.

Planung und Bauen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über Bauleitplan-Verfahren, gemeindliche Bauvorhaben und Baumaßnahmen >

Gemeinde-Projekte

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten gemeinsam mit Ihnen die Gemeinde vorausschauend, städtebaulich fortschrittlich und nachhaltig entwickeln. Im Gemeinderat stoßen wir deshalb in die Zukunft gerichtete, bedeutsame Projekte an. Bitte folgen Sie den Verlinkungen – und erfahren Sie mehr darüber!

Kirchenwirt

Im Gemeinderat wird außerdem regelmäßig über den Fortschritt dieser Projekte berichtet.

Informieren Sie sich zusätzlich auf unserer Webseite „Projekte-in-Wörthsee“!

Notfall Gas, Strom, Wasser

AWA Ammersee
Wasser- und Abwasserbetriebe gKU
0171 5 32 60 04 Trinkwasser
0171 6 28 08 30 Abwasser
Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH
Bullachstraße 27
82256 Fürstenfeldbruck

Defekte Straßenleuchten bitte unter diesem Link melden.

08141 40 10 Technischer Service und Annahme Störungsmeldungen
Erdgas Südbayern
Bereitschaftsdienst
Maisacher Str. 117
82256 Fürstenfeldbruck
08141 50 22 0

Unsere Öffnungszeiten

vormittags von 8 bis 12 Uhr
Dienstagnachmittag von 16 bis 18:30 Uhr
mittwochs geschlossen

Behördengang online

Wir bieten Ihnen einen Online-Service mit PDF-Download für einige ausgewählte Formulare und Anträge.  Außerdem finden Sie hier den Zugang zum Behörden-Wegweiser für Bayern und den Behörden-Wegweiser für Wörthsee.

Auf dem Behördenwegweiser finden Sie darüber hinaus eine Übersicht aller bayerischen Behörden samt ihrer Erreichbarkeit und ihres Aufgabenspektrums.

Formulare & Anträge

Hier finden Sie wichtige Hinweise zu verschiedenen Anträgen, die Sie auf unserer Gemeinde einreichen können oder einreichen müssen. Einige Formulare haben wir Ihnen zum Herunterladen, Ausdrucken und Ausfüllen als pdf hinterlegt. Diese können Sie anschließend in der Gemeindeverwaltung abgeben oder per Post zusenden.

Klicken Sie bitte HIER

Fundsachen

Das Fundbüro der Gemeinde Wörthsee ist beim Einwohnermeldeamt untergebracht. Dort können Sie gefundene Gegenstände abgeben und sich nach Verlorenem erkundigen. Es ist zu den bekannten  Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung geöffnet.

Wird eine Fundsache nach sechs Monaten nicht vom Eigentümer abgeholt, geht sie in der Regel in das Eigentum des Finders über. Genaueres regelt das Fundrecht § 973 Abs. 1 BGB.

 

Sozialamt

Sie wollen Anträge an das Sozialamt stellen oder haben eine Frage?

Auf der Bürgerservice-Seite Soziales vom Landratsamt Starnberg können Sie Informationen und Formulare zu Ihrem Anliegen finden.

Informationen zum Wohnberechtigungsschein und die dazugehörigen Formulare finden Sie hier.

Informationen zur Beantragung von Sozialhilfe finden Sie auf dieser Seite des Landratsamt Starnberg.

Gemeindebücherei

Unsere Gemeindebücherei ist im Rathaus in der Seestraße 20 untergebracht und bietet Lesestoff für Jung und Alt.


Die Öffnungszeiten der Bücherei sind:

Montag, 09:30-12:00
Dienstag, 16:00-19:30
Freitag, 15:00-18:00

Gemeinderat Protokolle

Sie finden aktuelle Termine, Tagesordnungen der öffentlichen Gemeinderatssitzungen und die Protokolle in unserem Bürgerinformationssystem.

Unsere Mitarbeiter*innen

Sie suchen nach den richtigen Ansprechpartner*innen in unserer Gemeindeverwaltung für Ihr Anliegen? Wir sind gerne für Sie da!

Bitte folgen sie dem Link in unsere Sachgebiete 

Ver- und Entsorgung

Hier finden Sie Informationen über die Infrastruktur der Ver- und Entsorgung in unserer Gemeinde:

 

Wasser- und Abwasser
AWA Ammersee
Wasser- und Abwasserbetriebe gKU
Ständige Bereitschaft:
0171 53 26 004 Wasserversorgung
0171 68 80 830 Kanalbetrieb

Allgemeine Anfragen:
08152 / 9183-33

Abfallentsorgung
Abfallwirtschaftskalender Containerstandorte
Wertstoffhöfe
Wertstoffhof Wörthsee
Inninger Str. 23
82237 Wörthsee
Öffnungszeiten:
Di. 14:00 – 17:00 Uhr
Mi. 14:00 – 18:00 Uhr
Fr. 14:00 – 17:00 Uhr
Sa. 09:00 – 13:00 Uhr
Besonderheit: Gipskartonplatten, Kunststoffe, Verkauf von Restmüll-Säcken ausschließlich mit EC-Karte
Geplante Erdgasversorgung
Die Energienetze Bayern planen den Ausbau der Erdgasversorgung.
Ansprechpartner bei den Energienetzen Bayern ist:
Herr Reinhard Otto
Bitte richten Sie Ihre Anfragen bevorzugt per E-Mail an die untenstehende Adresse.
Energienetze Bayern GmbH & Co. KG
Frankenthaler Straße 2
81539 München
TEL: 089 68003-718
FAX: 089 68003-419
Reinhard.Otto @energienetze-bayern.deReinhard.Otto@energienetze-bayern.de
www.energienetze-bayern.de

 

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Behördengang online

Hier finden Sie Hinweise zu verschiedenen Dokumenten und was Sie tun müssen um sie zu bekommen.  Manche  Formulare und Anträge können Sie als PDF herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und dann in der Gemeinde abgeben. Sie können sich diese Formulare auch vorlesen lassen, wenn Sie auf das Readspeaker-Icon neben dem Formular-PDF klicken. Welche Dokumente das sind, steht bei den Dokumenten und es wird Ihnen vorgelesen.

Ausweise, Dokumente und Urkunden

Reisepass. Kommen Sie dafür bitte ins Passamt und bringen Sie bitte ein neues biometrietaugliches Passbild mit. Der neue Pass kostet 59 €, wenn Sie älter sind als 24 Jahre. Der Pass gilt 10 Jahre. Bitte bringen Sie auch Ihren alten Reisepass mit.

Kinderreisepass. Kommen Sie dafür bitte ins Passamt und bringen Sie bitte ein neues biometrietaugliches Passbild des Kindes mit. Es muss eine Einverständniserklärung beider Eltern vorliegen. Der Pass gilt 6 Jahre und die Gebühr ist 13 €

Personalausweis. Kommen Sie dafür bitte ins Passamt und bringen Sie bitte ein neues biometrietaugliches Passbild mit. Bitte bringen Sie auch Ihren alten Personalausweis mit. Die Gebühr ist 8 € wenn Sie älter sind als 24 Jahre. Die Erstausstellung ist kostenlos, wenn Sie jünger sind als 21 Jahre.

Führerschein. Sie können auf der Gemeinde Wörthsee Ihren Führerschein beantragen. das kostet 5 €. Wir helfen auch beim Umtausch eines alten Führerscheins auf einen EU-Führerschein. Bringen Sie bitte Ihren alten Führerschein mit und Ihren Personalausweis. Wir brauchen auch ein neues Passbild von Ihnen und Ihre Unterschrift. Wir leiten die Unterlagen dann weiter an das Landratsamt.

Fischereischein. Wenn Sie am Wörthsee angeln oder fischen wollen brauchen Sie eine Erlaubnis, den Fischereischein. Sie müssen eine Fischereiprüfung bestanden haben und in Wörthsee wohnen. Sie brauchen auch eine Angelkarte. Diese können Sie bei dem zuständigen Fischer kaufen.

Sozialamt

Renten und Klärung von Konten. Kommen Sie dafür bitte ins Rathaus. Machen Sie bitte vorher einen Termin bei Frau Sedlmair, Telefon 08153 98 58 18.

Wohngeldantrag und Grundsicherung. Die Anträge bekommen Sie in der Gemeinde. Wenn sie den Antrag ausgefüllt haben, kommen Sie bitte wieder. Wir leiten Ihren Antrag dann an das Landratsamt weiter.

Schwerbehindertenausweis. Den Antrag bekommen Sie bei uns in der Gemeinde. Sie oder Ihr Arzt müssen den Antrag ausfüllen. Der Antrag muss dann an das Versorgungsamt geschickt werden.

GEZ-Befreiung. Den Antrag bekommen Sie bei uns in der Gemeinde. Wenn Sie den Antrag ausgefüllt haben, bestätigen wir ihn und wir leiten ihn weiter.

Wohnsitz und Familie

Anmeldung. Wenn Sie nach Wörthsee ziehen, kommen Sie bitte ins Einwohnermeldeamt im Rathaus. Bitte bringen Sie alle Personalausweise und alle Reisepässe mit. Auch die von Ihren Kindern. Sie müssen kein Formular ausfüllen. Sie müssen nur die Anmeldung unterschreiben, die wir für Sie ausdrucken. Sie müssen sich auch nicht an ihrem alten Wohnort abmelden. Das machen wir für Sie. Das kostet nichts.

Umzug innerhalb von Wörthsee. Wenn Sie in Wörthsee in eine andere Wohnung ziehen, kommen Sie bitte mit allen Ausweisen der Familie zu uns in das Rathaus. Wir drucken das Formular für Ihre Unterschrift aus und ändern die Ausweise. Das kostet nichts.

Meldebestätigung. Wenn Sie eine Meldebestätigung brauchen, bringen Sie bitte einen gültigen Ausweis für die Person mit, die diese Bescheinigung braucht. Das Formular können Sie herunterladen und schon ausfüllen, wenn Sie hier klicken. Wenn das PDF vorgelesen werden soll, klicken sie auf das Vorlese-Zeichen hinter dem PDF: Meldebestaetigung.pdf ReadSpeaker Icon

Elterngeld und Kindergeld. Die Anträge dafür bekommen Sie bei uns im Rathaus. Wir bestätigen die Anträge für Sie.

Lohnsteuer

Lohnsteuerkarten gibt es nicht mehr. Ihr Arbeitgeber erledigt das alles zusammen mit Ihnen. Bei uns gibt es ein Faltblatt  mit Informationen dazu.

Hunde

Hundesteuer Anmeldung. Wenn Sie einen Hund haben, müssen Sie Steuern für ihn bezahlen. Das Formular können Sie herunterladen und schon ausfüllen, wenn Sie hier klicken. Wenn das PDF vorgelesen werden soll, klicken Sie auf das Vorlese-Zeichen hinter dem PDF: Anmeldung-Hundesteuer.pdf ReadSpeaker Icon

Abmeldung eines Hundes - wenn Sie Ihren Hund abmelden wollen können Sie das Formular herunterladen und schon ausfüllen, wenn Sie hier klicken. Wenn das PDF vorgelesen werden soll, klicken Sie auf das Vorlese-Zeichen hinter dem PDF: Abmeldung-eines-Hundes.pdf ReadSpeaker Icon

Zeugnisse und Beglaubigungen

Führungszeugnis. Wenn Sie ein Führungszeugnis brauchen, können Sie bei uns den Antrag stellen. Wir brauchen von Ihnen den Geburtsnamen Ihrer Mutter und die so genannte Belegart. Das ist die Angabe darüber, für welchen Zweck Sie das Zeugnis brauchen. Wenn Sie es zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber brauchen, ist das Belegart N. Das bedeutet, das Sie es für einen privaten Zweck brauchen. Das Zeugnis wird dann direkt an die Person geschickt, die den Antrag stellt. Die Belegart O bedeutet, dass Sie das Zeugnis für eine Behörde brauchen. Das Zeugnis wird dann direkt an die Behörde geschickt. Deshalb müssen Sie uns die genaue Adresse der Behörde sagen, wenn Sie den Antrag stellen. Das Formular können Sie herunterladen und schon ausfüllen, wenn Sie hier klicken. Wenn das PDF vorgelesen werden soll, klicken Sie auf das Vorlese-Zeichen hinter dem PDF: Fuehrungszeugnis.pdf ReadSpeaker Icon

Beglaubigung. Wenn wir für Sie ein Zeugnis oder andere Dokumente beglaubigen sollen, müssen Sie immer das Original mitbringen. Jede Beglaubigung kostet 5 €, wenn Sie mehrere Beglaubigungen von dem selben Original brauchen, kosten die zweite und die weiteren Beglaubigungen 2,50 € Gebühr. Wenn wir Kopien für Sie machen, müssen Sie diese bezahlen. Urkunden vom Standesamt, die man wieder beschaffen kann, dürfen wir nicht beglaubigen

Bankeinzug

Einzugsermächtigung. Wenn Sie wollen, dass wir Steuern von Ihrem Konto abbuchen, können Sie uns eine Einzugsermächtigung geben. Das Formular können Sie herunterladen und schon ausfüllen, wenn Sie hier klicken. Wenn das PDF vorgelesen werden soll, klicken Sie auf das Vorlese-Zeichen hinter dem PDF: Einzugsermaechtigung2016.pdf ReadSpeaker Icon

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