Sonstiges

Austritt aus einer Religionsgemeinschaft

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Kirchenaustritt; Erklärung - BayernPortal

Namenserklärungen

Für Namensänderungen und Namenserklärungen kontaktieren Sie bitte das zuständige Standesamt!