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Unser Bürgerservice

Wichtige Adressen Wichtige Adressen

Öffnungszeiten Unsere Öffnungszeiten

Ihre Gemeindeverwaltung ist für Sie da!

Wir haben am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Dienstagnachmittag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie geöffnet. Nur mittwochs ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Sie können für Ihr Anliegen aber jederzeit gerne einen persönlichen Termin mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner vereinbaren.

>Hier gelangen Sie zu unseren Sachgebieten und Ihrer/Ihrem persönlichen Ansprechpartner/in.

 

Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem Ansprechpartner einen Termin. Das Einwohnermelde- / Passamt ist ohne Termin erreichbar.

 

Foto: fotolia/goodluz

Behörde online Behördengang online

Wir bieten Ihnen einen Online-Service mit PDF-Download für einige ausgewählte Formulare und Anträge.  Außerdem finden Sie hier den Zugang zum Behörden-Wegweiser für Bayern und den Behörden-Wegweiser für Wörthsee.

Auf dem Behördenwegweiser finden Sie darüber hinaus eine Übersicht aller bayerischen Behörden samt ihrer Erreichbarkeit und ihres Aufgabenspektrums.

Formulare, Anträge Formulare & Anträge

Sie können jederzeit bei uns einen Reisepass oder Personalausweis beantragen. Sollte der alte Reisepass/Personalausweis/Kinderreisepass nicht von der Gemeinde Wörthsee ausgestellt worden sein, so muss die letzte standesamtliche Urkunde vorgelegt werden.

Dies ist bei ledigen Personen die Geburtsurkunde, bei verheirateten, verwitweten und geschiedenen Personen die Heiratsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.

Die Gebühren sind bei der Beantragung fällig.

Hier können Sie ein Formular herunterladen, mit dem Sie uns Ihr SEPA-Mandat erteilen.

Bitte kreuzen Sie an, für welche Steuern der Bankeinzug gelten soll.

Wir benötigen das ausgefüllte und unterschriebene Formular im Original.

Einzugsermächtigung

Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung

Zur Anmeldung eines Gewerbes müssen Sie persönlich bei der Gemeinde vorsprechen und Ihren Ausweis mitbringen. Die Gewerbean-,  -um- und -abmeldung muss dann vom Gewerbetreibenden unterschrieben werden. Bei Personengesellschaften ist ein Handelsregisterauszug vorzulegen.

Die Gebühr für eine Gewerbean-, -um- oder -abmeldung beträgt

40 € für Einzelunternehmen

40 € je Gesellschafter bei BGB-Gesellschaften, OHG und KG

50 € bei GmbHs mit einem Geschäftsführer

60 € bei GmbHs mit mehreren Geschäftsführern, sowie GmbH & Co. KG’s

Bei einem Wegzug aus der Gemeinde denken Sie bitte unbedingt an die Gewerbeabmeldung.

 

Gewerbe angemeldet – und jetzt? 

Hier ist eine Information von ELSTER zu dem weiteren Vorgehen

 

Gewerbezentralregister

Die Beantragung einer Gewerbezentralregisterauskunft ist mit Kosten in Höhe von  15 € verbunden. Wir benötigen den Geburtsnamen Ihrer Mutter, sowie die Belegart. Diese richtet sich nach dem Verwendungszweck der Gewerbezentralregisterauskunft. Die „Belegart 1“ ist für private Zwecke, z. B. zur Vorlage bei einem Arbeitgeber. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird dann vom Bundeszentralregister in Bonn direkt an die beantragende Person geschickt. Die „Belegart 9“ dient zur Vorlage bei Behörden und wird vom Bundeszentralregister direkt an die angegebene Behörde geschickt. Hierzu benötigen wir schon bei der Beantragung die genaue Anschrift, bei welcher Behörde die Gewerbezentralregisterauskunft vorgelegt werden soll und den Verwendungszweck. Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch schriftlich beantragt werden. Das entsprechende Formular können Sie hier downloaden.

 

Neuerungen im Lohnsteuerrecht
Zum 31.12.2011 wurde die  Lohnsteuerkarte in Papierform abgeschafft. Seit 01.01.2012 sind die für das Finanzamt notwendigen Informationen, die als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet werden, in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Diese werden den Arbeitgebern elektronisch für den Lohnsteuerabzug zur Verfügung gestellt.

Wie funktioniert das neue Verfahren? 
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber mit Beginn einer neuen Beschäftigung nur einmalig Ihr Geburtsdatum und Ihre steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) angeben und ihm mitteilen, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Mit diesen Informationen kann der Arbeitgeber die Daten beim Finanzamt abrufen.
Im neuen Verfahren ist ausschließlich das Finanzamt für Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig (z. B. Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen, Wechsel der Steuerklasse und andere Freibeträge).

Kann ich meine persönlichen Daten einsehen?
Über das ElsterOnline Portal (www.elsteronline.de – Rubrik Arbeitnehmer) kann der Bürger die persönlichen Daten einsehen und prüfen, welcher Arbeitgeber diese in den letzten beiden Jahren abgerufen hat. Die notwendige Authentifizierung erfolgt über die Identifikationsnummer. Im übrigen ist das für den Bürger zuständige Finanzamt der Ansprechpartner.

Wo erhalte ich weitere Informationen?
In unserer Gemeindeverwaltung erhalten Sie gerne ein Informationsfaltblatt oder informieren Sie sich im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de.

Das  Formblatt für die Steuererklärung zur Zweitwohnungssteuer können Sie hier herunterladen. Wir benötigen das ausgefüllte und unterschriebene Formular im Original.

Steuererklärung zur Zweitwohnungssteuer

 

Die Anzeige zur Plakatierung und die Genehmigung einer Banneraufstellung sind grundsätzlich formlos.
Jedoch vereinfachen diese Vordrucke die Prüfung und beschleunigen die Bearbeitung.

Antrag auf Genehmigung einer Banneraufstellung

Anzeige einer Plakatierung

Sie wollen Anträge an das Sozialamt stellen oder haben eine Frage?

Auf der Bürgerservice-Seite Soziales vom Landratsamt Starnberg können Sie Informationen und Formulare zu Ihrem Anliegen finden.

Informationen zum Wohnberechtigungsschein und die dazugehörigen Formulare finden Sie hier.

Informationen zur Beantragung von Sozialhilfe finden Sie auf dieser Seite des Landratsamt Starnberg.

Hier finden Sie Formulare für den Antrag auf Sondernutzungserlaubnis von öffentlichen Verkehrsflächen oder verkehrsrechtliche Anordnungen, bspw.  wg. Autokran, Hubarbeitsbühne, Materiallager etc.

Antrag auf Sondernutzungserlaubnis

Antrag auf ein vorübergehendes Halteverbot

 

Anmeldung

Zur Anmeldung in der Gemeinde Wörthsee sollten Sie persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen. Seit 01.11.2015 benötigt jeder eine Bestätigung des Wohnungsgebers bzw. Vermieters zur Vorlage in unserer Meldebehörde, um die Anmeldung durchzuführen. Das entsprechende Formular ist im Einwohnermeldeamt, erhältlich. Wir benötigen außerdem alle Ausweise/Reisepässe/Kinderpässe der zuziehenden Familienmitglieder und geben die Daten direkt in den PC ein. Sie müssen kein Formular mehr ausfüllen, sondern nur noch die von uns gedruckte Anmeldung unterschreiben. Gleichzeitig werden in Ihren Ausweisen/Reisepässen/Kinderpässen die Adressen geändert. Eine Abmeldung im letzten Wohnort ist nicht mehr nötig und wird von uns veranlasst. Der Vorgang ist kostenlos.

Umzug in Wörthsee

Auch bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Wörthsee sollten Sie persönlich mit den Ausweisen der mit zuziehenden Familienmitglieder im Einwohnermeldeamt vorsprechen. Auch hier benötigen wir die Bestätigung des Wohnungsgebers bzw. Vermieters. Wir drucken Ihre Ummeldung für Ihre Unterschrift und ändern die Ausweise. Der Vorgang ist kostenlos.

Meldebestätigung

Eine Meldebestätigung kann jederzeit nach Vorlage des Ausweises der beantragenden Personen ausgestellt werden. Die Kosten betragen 5 €. Die Meldebestätigung kann auch schriftlich beantragt werden. Das entsprechende Formular können Sie hier downloaden.

Elterngeld und Kindergeld

Anträge auf  Elterngeld oder Kindergeld sind in der Gemeinde erhältlich und werden, nachdem sie vom Antragsteller ausgefüllt wurden, melderechtlich bestätigt.

Bundesmeldegesetz

Bekanntmachung zur Hinweispflicht der Meldebehörde nach dem neuen Bundesmeldegesetz (BMG)
Die entsprechenden Formulare können Sie hier herunterladen:

 

Führungszeugnis

Ein Antrag auf ein Führungszeugnis ist mit Gebühren von 13 € verbunden. Wir benötigen zur Antragstellung den Geburtsnamen Ihrer Mutter, sowie die so genannte „Belegart“. Diese richtet sich nach dem Verwendungszweck des Führungszeugnisses. So ist die „Belegart N“ ist für private Zwecke, z. B. zur Vorlage bei einem Arbeitgeber. Das Führungszeugnis wird dann vom Bundeszentralregister in Bonn direkt an die beantragende Person geschickt. Die „Belegart O“ dient zur Vorlage bei Behörden und wird vom Bundeszentralregister direkt an die angegebene Behörde geschickt. Hierzu benötigen wir schon bei der Beantragung die genaue Anschrift, bei welcher Behörde das Führungszeugnis vorgelegt werden soll, und den Verwendungszweck. Das Führungszeugnis kann auch schriftlich beantragt werden.

Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen.

Beglaubigung

Für die Beglaubigung von Zeugnissen und sonstigen Unterlagen, muss immer das Original vorgelegt werden. Jede Beglaubigung kostet 5 €, jede weitere vom gleichen Original 2,50 €. Dazu kommen evtl. noch Kosten für anzufertigende Kopien.

Standesamtliche Urkunden, die wieder beschafft werden können, dürfen nicht beglaubigt werden.

Fundsachen Fundsachen

Das Fundbüro der Gemeinde Wörthsee ist beim Einwohnermeldeamt untergebracht. Dort können Sie gefundene Gegenstände abgeben und sich nach Verlorenem erkundigen. Es ist zu den bekannten  Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung geöffnet.

Wird eine Fundsache nach sechs Monaten nicht vom Eigentümer abgeholt, geht sie in der Regel in das Eigentum des Finders über. Genaueres regelt das Fundrecht § 973 Abs. 1 BGB.

 

Gemeindebücherei Gemeindebücherei

Unsere Gemeindebücherei ist im Rathaus in der Seestraße 20 untergebracht und bietet Lesestoff für Jung und Alt. Die Bücherei verfügt über ein hochmodernes elektronisches Leih-System, das die Mitglieder online verwalten können.  buecherei

Bücherei Wörthsee (3)

Die Öffnungszeiten der Bücherei sind:

Montag, 09:30-12:00
Dienstag, 16:00-19:30
Freitag, 15:00-18:00

Tel.: 08153-9858-28

www.gemeindebuecherei-woerthsee.de

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Protokolle Gemeinderat Gemeinderat Protokolle

Seit Januar 2018 finden Sie aktuelle Termine, Tagesordnungen der öffentlichen Gemeinderatssitzungen und die Protokolle in unserem Bürgerinformationssystem.

Unsere Mitarbeiter Unsere Mitarbeiter*innen

Sie suchen nach den richtigen Ansprechpartner*innen in unserer Gemeindeverwaltung für Ihr Anliegen? Wir sind gerne für Sie da!

Bitte folgen sie dem Link in unsere Sachgebiete 

Satzungen, Verordnungen Satzungen, Verordnungen

Ver-/Entsorgung Ver- und Entsorgung

Hier finden Sie Informationen über die Infrastruktur der Ver- und Entsorgung in unserer Gemeinde:

 

Wasser- und Abwasser
AWA Ammersee
Wasser- und Abwasserbetriebe gKU
Ständige Bereitschaft:
0171 53 26 004 Wasserversorgung
0171 68 80 830 Kanalbetrieb

Allgemeine Anfragen:
08152 / 9183-33

Abfallentsorgung
Abfallwirtschaftskalender Containerstandorte
Wertstoffhöfe
Wertstoffhof Wörthsee
Inninger Str. 23
82237 Wörthsee
Öffnungszeiten:
Di. 14:00 – 17:00 Uhr
Mi. 14:00 – 18:00 Uhr
Fr. 14:00 – 17:00 Uhr
Sa. 09:00 – 13:00 Uhr
Besonderheit: Gipskartonplatten, Kunststoffe, Verkauf von Restmüll-Säcken ausschließlich mit EC-Karte
Geplante Erdgasversorgung
Die Energienetze Bayern planen den Ausbau der Erdgasversorgung.
Ansprechpartner bei den Energienetzen Bayern ist:
Herr Reinhard Otto
Bitte richten Sie Ihre Anfragen bevorzugt per E-Mail an die untenstehende Adresse.
Energienetze Bayern GmbH & Co. KG
Frankenthaler Straße 2
81539 München
TEL: 089 68003-718
FAX: 089 68003-419
Reinhard.Otto @energienetze-bayern.deReinhard.Otto@energienetze-bayern.de
www.energienetze-bayern.de

 

Unser Bürgerservice

Unsere Öffnungszeiten

vormittags von 8 bis 12 Uhr
Dienstagnachmittag von 16 bis 18:30 Uhr
mittwochs ist das Rathaus geschlossen

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Behördengang online

Hier finden Sie Hinweise zu verschiedenen Dokumenten und was Sie tun müssen um sie zu bekommen.  Manche  Formulare und Anträge können Sie als PDF herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und dann in der Gemeinde abgeben. Sie können sich diese Formulare auch vorlesen lassen, wenn Sie auf das Readspeaker-Icon neben dem Formular-PDF klicken. Welche Dokumente das sind, steht bei den Dokumenten und es wird Ihnen vorgelesen.

Ausweise, Dokumente und Urkunden

Reisepass. Kommen Sie dafür bitte ins Passamt und bringen Sie bitte ein neues biometrietaugliches Passbild mit. Der neue Pass kostet 60 €, wenn Sie älter sind als 24 Jahre. Der Pass gilt 10 Jahre. Bitte bringen Sie auch Ihren alten Reisepass mit.

Kinderreisepass. Kommen Sie dafür bitte ins Passamt und bringen Sie bitte ein neues biometrietaugliches Passbild des Kindes mit. Es muss eine Einverständniserklärung beider Eltern vorliegen. Der Pass gilt 1 Jahr und die Gebühr beträgt 13 €

Personalausweis. Kommen Sie dafür bitte ins Passamt und bringen Sie bitte ein neues biometrietaugliches Passbild mit. Bitte bringen Sie auch Ihren alten Personalausweis mit. Die Gebühr beträgt 37,- € wenn Sie älter sind als 24 Jahre. Der Ausweis ist 10 Jahre gültig. Für Personen zwischen 12 und 24 Jahren kostet der Ausweis 22,80. Er ist nur 6 Jahre gültig.

Führerschein. Sie können auf der Gemeinde Wörthsee Ihren Führerschein beantragen. das kostet 5 €. Wir helfen auch beim Umtausch eines alten Führerscheins auf einen EU-Führerschein. Bringen Sie bitte Ihren alten Führerschein mit und Ihren Personalausweis. Wir brauchen auch ein neues Passbild von Ihnen und Ihre Unterschrift. Wir leiten die Unterlagen dann weiter an das Landratsamt.

Fischereischein. Wenn Sie am Wörthsee angeln oder fischen wollen brauchen Sie eine Erlaubnis, den Fischereischein. Sie müssen eine Fischereiprüfung bestanden haben und in Wörthsee wohnen. Sie brauchen auch eine Angelkarte. Diese können Sie bei dem zuständigen Fischer kaufen.

Sozialamt

Renten und Klärung von Konten. Kommen Sie dafür bitte ins Rathaus. Machen Sie bitte vorher einen Termin bei Frau Sedlmair, Telefon 08153 98 58 18.

Wohngeldantrag und Grundsicherung. Die Anträge bekommen Sie in der Gemeinde. Wenn sie den Antrag ausgefüllt haben, kommen Sie bitte wieder. Wir leiten Ihren Antrag dann an das Landratsamt weiter.

Schwerbehindertenausweis. Den Antrag bekommen Sie bei uns in der Gemeinde. Sie oder Ihr Arzt müssen den Antrag ausfüllen. Der Antrag muss dann an das Versorgungsamt geschickt werden.

GEZ-Befreiung. Den Antrag bekommen Sie bei uns in der Gemeinde. Wenn Sie den Antrag ausgefüllt haben, bestätigen wir ihn und wir leiten ihn weiter.

Wohnsitz und Familie

Anmeldung. Wenn Sie nach Wörthsee ziehen, kommen Sie bitte ins Einwohnermeldeamt im Rathaus. Bitte bringen Sie die Bestätigung Ihres Vermieters mit, dass Sie in die Wohnung eingezogen sind. Das Formular dafür bekommen Sie im Einwohner-Meldeamt. Bitte bringen Sie auch alle Personalausweise und alle Reisepässe mit. Auch die von Ihren Kindern. Sie müssen kein Formular ausfüllen. Sie müssen nur die Anmeldung unterschreiben, die wir für Sie ausdrucken. Sie müssen sich auch nicht an ihrem alten Wohnort abmelden. Das machen wir für Sie. Das kostet nichts.

Umzug innerhalb von Wörthsee. Wenn Sie in Wörthsee in eine andere Wohnung ziehen, kommen Sie bitte mit allen Ausweisen der Familie zu uns in das Rathaus. Wir drucken das Formular für Ihre Unterschrift aus und ändern die Ausweise. Das kostet nichts. Bitte bringen Sie die Bestätigung Ihres Vermieters mit, dass Sie in die Wohnung eingezogen sind. Das Formular dafür bekommen Sie im Einwohner-Meldeamt

Meldebestätigung. Wenn Sie eine Meldebestätigung brauchen, bringen Sie bitte einen gültigen Ausweis für die Person mit, die diese Bescheinigung braucht. Das Formular können Sie herunterladen und schon ausfüllen, wenn Sie hier klicken. Wenn das PDF vorgelesen werden soll, klicken sie auf das Vorlese-Zeichen hinter dem PDF:Meldebestaetigung.pdf ReadSpeaker Icon

Elterngeld und Kindergeld. Die Anträge dafür bekommen Sie bei uns im Rathaus. Wir bestätigen die Anträge für Sie.

Lohnsteuer

Lohnsteuerkarten gibt es nicht mehr. Ihr Arbeitgeber erledigt das alles zusammen mit Ihnen. Bei uns gibt es ein Faltblatt  mit Informationen dazu.

Hunde

Hundesteuer Anmeldung. Wenn Sie einen Hund haben, müssen Sie Steuern für ihn bezahlen. Das Formular können Sie herunterladen und schon ausfüllen, wenn Sie hier klicken. Wenn das PDF vorgelesen werden soll, klicken Sie auf das Vorlese-Zeichen hinter dem PDF:Anmeldung-Hundesteuer.pdf ReadSpeaker Icon

Abmeldung eines Hundes - wenn Sie Ihren Hund abmelden wollen können Sie das Formular herunterladen und schon ausfüllen, wenn Sie hier klicken. Wenn das PDF vorgelesen werden soll, klicken Sie auf das Vorlese-Zeichen hinter dem PDF: Abmeldung-eines-Hundes.pdf ReadSpeaker Icon

Zeugnisse und Beglaubigungen

Führungszeugnis. Wenn Sie ein Führungszeugnis brauchen, können Sie bei uns den Antrag stellen. Wir brauchen von Ihnen den Geburtsnamen Ihrer Mutter und die so genannte Belegart. Das ist die Angabe darüber, für welchen Zweck Sie das Zeugnis brauchen. Wenn Sie es zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber brauchen, ist das Belegart N. Das bedeutet, das Sie es für einen privaten Zweck brauchen. Das Zeugnis wird dann direkt an die Person geschickt, die den Antrag stellt. Die Belegart O bedeutet, dass Sie das Zeugnis für eine Behörde brauchen. Das Zeugnis wird dann direkt an die Behörde geschickt. Deshalb müssen Sie uns die genaue Adresse der Behörde sagen, wenn Sie den Antrag stellen. Das Formular können Sie herunterladen und schon ausfüllen, wenn Sie hier klicken. Wenn das PDF vorgelesen werden soll, klicken Sie auf das Vorlese-Zeichen hinter dem PDF: Fuehrungszeugnis.pdf ReadSpeaker Icon

Beglaubigung. Wenn wir für Sie ein Zeugnis oder andere Dokumente beglaubigen sollen, müssen Sie immer das Original mitbringen. Jede Beglaubigung kostet 5 €, wenn Sie mehrere Beglaubigungen von dem selben Original brauchen, kosten die zweite und die weiteren Beglaubigungen 2,50 € Gebühr. Wenn wir Kopien für Sie machen, müssen Sie diese bezahlen. Urkunden vom Standesamt, die man wieder beschaffen kann, dürfen wir nicht beglaubigen

Bankeinzug

Einzugsermächtigung. Wenn Sie wollen, dass wir Steuern von Ihrem Konto abbuchen, können Sie uns eine Einzugsermächtigung geben. Das Formular können Sie herunterladen und schon ausfüllen, wenn Sie hier klicken. Wenn das PDF vorgelesen werden soll, klicken Sie auf das Vorlese-Zeichen hinter dem PDF: Einzugsermaechtigung2016.pdf ReadSpeaker Icon

Öffnungszeiten
& Kontakt

Symbol wie Marker bei Google-Maps

Öffnungs- und Telefonzeiten:

8 bis 12 Uhr
Dienstagnachmittag von
16 bis 18.00 Uhr
mittwochs geschlossen

vormittags von 8 bis 12 Uhr
Dienstag nachmittag von 16 bis 18.00 Uhr
mittwochs geschlossen

Rathaus Wörthsee

Seestr. 20
82237 Wörthsee
Telefon 08153-9858-0
Telefax 08153-9858-25
E-Mail:
info @woerthsee.deinfo@woerthsee.de

Bankverbindungen

Seestr. 20, 82237 Wörthsee
Telefon 08153-9858-0
Telefax 08153-9858-25
E-Mail: info @woerthsee.deinfo@woerthsee.de

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Öffnungszeiten & Kontakt

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Öffnungs- und Telefonzeiten:

vormittags von 8 bis 12 Uhr
Dienstag nachmittag von 16 bis 18:30 Uhr
mittwochs geschlossen

Rathaus Wörthsee

Seestrasse 20, 82237 Wörthsee
Telefon 08153-9858-0
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