Grundsteuer - Anzeige von Änderungen


Sie müssen das Finanzamt darüber informieren, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse des Grundbesitzes (u. a. Fläche, Nutzung) geändert haben, z. B.

  • –Ein Wintergarten wurde angebaut.
  • –Ein Haus wurde abgerissen.
  • –Die Größe des Flurstücks hat sich geändert.
  • –Das Gebäude ist erstmals denkmalgeschützt.
  • –Die bisherige Wohnung wird jetzt an eine Arztpraxis vermietet.
  • –Eine bisher landwirtschaftlich genutzte Wiese wurde zu Bauland.
  • –Eine bisher landwirtschaftlich genutzte Scheune wird jetzt an einen Gewerbebetrieb vermietet.
  •   Eine wirtschaftliche Einheit neu entstanden ist, z. B. ein Mietshaus wurde in Wohnungs-/Teileigentum  aufgeteilt.
  •   Eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erst-mals zu besteuern ist, z. B.
  • –Das Bürogebäude wurde bisher durch eine Behörde und wird jetzt von einer Anwaltskanzlei genutzt. 
  •  Eine wirtschaftliche Einheit erstmals ganz oder teilweise für steuerbefreite Zwecke genutzt wird
  •  Sich bei einem ganz oder teilweise grundsteuerbefreiten Grundbesitz die Eigentumsverhältnisse geändert haben


Sie müssen die Änderung(en) auch dann anzeigen, wenn diese auf einem notariell beurkundeten Vertrag beruhen oder Sie eine Baugenehmigung beantragen mussten

Weitere Infos in dieser Broschüre zum Download