Verkehr

Halteverbote in Walchstadt: Bacherner Str. und Alte Hauptstr.


Die Anordnung "Bacherner Straße" ist notwendig, da die aktuell bestehende Parkregelung mit temporär eingeschränktem Halteverbot aus der Sicht des Gutachtens der Planungsgesellschaft Stadt-Land­Verkehr GmbH unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungsansprüche, insbesondere des intensiven landwirtschaftlichen Verkehrs, des Linien- und Schulbusbetriebs sowie der Rettungs- und Feuerwehrzufahrtswege (Lage der Feuerwache in der Oberen Dorfstraße 6) nicht praktikabel ist. Unter diesen Gesichtspunkten ist auf der Bacherner Straße nur einseitiges Längsparken von PKW auf der Straßennordseite im Bereich vom Ortseingang bis zur durch einen Baum verursachten Engstelle (ca. 100 m nach dem Ortseingangsschild) möglich. Im Allgemeinen muss § 12 StVO befolgt werden. Das beidseitige Längsparken ist in der Bacherner Straße unter Berücksichtigung der oben genannten Nutzungsansprüche aus verkehrsplanerischer Sicht zu unterbinden, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass der verbleibende Straßenraum für Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr ausreicht.

Die Anordnung "Alte Hauptstraße" ist notwendig, da unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungsansprüche, insbesondere intensiver landwirtschaftlicher Verkehr, Linien- und Schulbusbetrieb sowie Rettungs­-und Feuerwehrzufahrtswege (Lage der Feuerwache in der Oberen Dorfstraße 6), die aktuell bestehende Parkregelung mit temporär eingeschränktem Halteverbot aus der Sicht des Gutachtens der Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr GmbH nicht praktikabel ist. Der enge, kurvenreiche Straßenverlauf der Alten Hauptstraße erfordert die Ausweisung eines zeitlich unbegrenzten absoluten Halteverbotes über den gesamten Straßenverlauf auf beiden Seiten. Im Begegnungsfall sind keine ausreichenden Ausweichflächen vorhanden. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, die nicht mit einem Gehweg ausgestattet sind. Hier erhöht sich die Gefährdung für Fußgänger, wenn Kfz am Straßenrand parken, da auf die Straßenmitte ausgewichen werden muss.



Die amtliche Bekanntmachung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde