Bekanntmachungen Bauamt

amtliche Bekanntmachungen Bauamt

Zeitlich sortiert, die jeweils aktuellste Bekanntmachung ist oben


2025


05.11.  Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan:

Bekanntmachung zur Verlängerung der Frist zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit; 

öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB 

(siehe hierzu auch 02.10.2025 und 05.10.2025 – nach unten scrollen)

Bekanntmachung - Verlängerung


03.11.  Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Sondergebiet Batteriespeicher-Ziegelstadel“

Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplanes sowie zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung - Aufstellung und Beteiligung

Gesamtplan mit Legende

Grundriss

Lageplan

Vorentwurf Begründung mit Umweltbericht

Vorentwurf Satzung


02.10. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 

Bekanntmachung zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB

Informationspflicht Datenschutz

05.10.

Begründung mit Umweltbericht

Planblatt

Karte Planungsgrundlage

Karte Naturräumliche Gliederung

Karte Höhenschichtenmodell

Karte Wasser

Karte Erholung und Landschaft



2024

18.12. Änderung des Bauantragsverfahrens ab dem 01. 01.2025

Der bayerische Landtag hat am 10.12.2024 das Erste Modernisierungsgesetz Bayern (LT-Drs. 19/3023) und das zweite Modernisierungsgesetz Bayern (LT-Drs. 19/3617) beschlossen.

Eine wichtige Neuerung betrifft die Abgabe von baurechtlichen Anträgen:

Ab dem 01.01.2025 sind künftig alle Bauanträge beim Landratsamt Starnberg einzureichen.

Ausnahmen:

Analoge Freistellungsverfahren.

und

analoge Anträge auf isolierte Befreiungen oder Ausnahmen vom Bebauungsplan oder isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften (z.B. Ortsgestaltungssatzung) bei verfahrensfreien Vorhaben sind nach wie vor bei der Gemeinde einzureichen, da diese für die Entscheidung zuständig ist.