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Hornissen
Hornissen Schützen
Gemeinde ruft zum Schutz der unter Artenschutz stehenden Insekten auf

Foto: Dr. E. Billig
Auf einem Friedhof in Wörthsee wurde kürzlich ein Hornissennest mutwillig zerstört.
Bürgermeisterin Christel Muggenthal zeigt sich bestürzt über den Vorfall und weist darauf hin, dass das Entfernen oder Zerstören eines Hornissennestes ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellt. Hornissen stehen in Deutschland unter besonderem Artenschutz.
Nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, die Tiere zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Nester zu beschädigen oder zu zerstören. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen.
Nützliche Helfer im Garten
Oft werden Hornissen als gefährlich angesehen. Tatsächlich sind sie friedfertige und nützliche Insekten, die nur bei direkter Bedrohung ihres Nests aggressiv reagieren. Ihr Stich ist nicht gefährlicher als der einer Biene oder Wespe. Tatsächlich gilt der Stich einer gewöhnlichen Honigbiene als 10- bis 15-mal stärker als der einer Hornisse.
Hornissen sind geschickte Jäger, sie füttern ihren Nachwuchs mit Fliegen, Mücken und anderen Insekten. Ein einziges Volk kann pro Tag mehrere Hundert Insekten erbeuten - ein echter Gewinn für Garten und Mensch.
Was tun bei einem Hornissennest in der Nähe?
Wer ein Hornissennest entdeckt, sollte zunächst Ruhe bewahren. In den meisten Fällen ist kein Eingreifen nötig.
In besonderen Ausnahmefällen (falls das Nest ungünstig liegt - etwa direkt am Fenster oder in einem stark genutzten Bereich) ist eine Umsiedlung von Hornissennestern durch fachlich kompetente Personen möglich. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen. Bitte beachten Sie, dass vor Antragsstellung auf Beseitigung eines Nestes eine Beratung durch einen Hornissenberater zwingend erforderlich ist und dessen schriftliche Zustimmung vorliegen muss. Diese Fachleute beurteilen die Situation vor Ort und entscheiden, ob ein behördlich genehmigtes Umsiedeln möglich und nötig ist.
Auf der Internetseite des Landratsamtes Starnberg finden Sie weitere Informationen.