Hornissennest mutwillig zerstört 


Auf einem Friedhof in Wörthsee wurde kürzlich ein Hornissennest mutwillig zerstört. Bürgermeisterin Muggenthal zeigt sich bestürzt über den Vorfall und weist darauf hin, dass das Entfernen oder Zerstören eines Hornissennestes ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellt. Hornissen stehen in Deutschland unter besonderem Artenschutz. Nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, die Tiere zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Nester zu beschädigen oder zu zerstören. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Weitere Informationen