Bauamt

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan -
Verlängerung der Auslegungsfrist

verlängerung der Auslegungsfrist 

In seiner Sitzung am 22.09.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 22.09.2025 durchzuführen. 

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 22.09.2025 kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 06.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025 (Verlängerung) auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee 

www.gemeinde-woerthsee.de/buergerservice/planen-bauen/bekanntmachungen-bauamt/ 

oder dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern www.bauleitplanung.bayern.de 

abgerufen werden. 

Gleichzeitig liegen die Planunterlagen öffentlich aus und können im Rathaus der Gemeinde Wörthsee, Seestraße 20, 82237 Wörthsee - Bauamt-OG - Büro Bauleitplanung, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch unter: 

Bauamt-Umwelt@woerthsee.de  unter Angabe des Betreffs„ 1520 - FNP" eingereicht werden. 

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.