- Rathaus
- Bürgerservice
- Digitales Rathaus
- Planen & Bauen
- Bildung und Soziales
- Standesamt
- Umwelt- und Klimaschutz
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Feuerwehren, Wasserwacht und Katastrophenschutz in Wörthsee
- Hilfsdienste und Notrufnummern
- Gewerbe und Wirtschaftsförderung
- Initiativen und Arbeitskreise
- Behörden & Verbände im Landkreis
- Mobilität
- Kultur & Freizeit
- Tourismus
Herbst
Rückschnitt von Büschen und Bäumen
Rückschnitt von Büschen und Bäumen
Auch die beauftragten Dienstleister, die für die Abholung der Tonnen (Müllabfuhr) zuständig sind, berichten von eingeschränkten Zufahrtswegen und dass Tonnen nicht geleert werden können, weil überwachsende Äste oder Sträucher im Weg stehen. Die Folge: nicht geleerte Tonnen, verärgerte Anwohner. AWISTA-Starnberg bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, Hecken, Bäume und Sträucher soweit zurückzuschneiden, dass die Müllfahrzeuge ungehindert die Tonnenleerungen durchführen können.
Verantwortung bei den Grundstückseigentümern
Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Pflanzen so weit zurückzuschneiden, dass sie keine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer darstellen. Auch abgestorbene Äste sollten umgehend entfernt werden, da herunterfallendes Totholz ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. In Fällen, in denen durch überhängende Bepflanzungen eine akute Gefahr für den Straßenverkehr besteht, ist die Straßenverkehrsbehörde bzw. die zuständige Gemeinde oder Stadt befugt, Sofortmaßnahmen zu ergreifen und die Anpflanzungen auf Kosten der Grundstückseigentümer zurückschneiden oder entfernen zu lassen.
Die Müllfahrzeuge benötigen etwa 4,50 Meter Platz in der Höhe. Der in die Straße ragende Teil von Bäumen oder Sträuchern, sollte also mindestens bis zu dieser Höhe rückgeschnitten werden.
Hinweise zur Bereitstellung der Abfalltonnen
Damit die Abfallentsorgung weiterhin reibungslos ablaufen kann, weist AWISTA-Starnberg ebenso auf die korrekte Bereitstellung der Restmüll-, Bioabfall- und Papiertonnen hin:
• Die Abfallbehälter müssen am Tag der Leerung bis spätestens 6:00 Uhr bereitgestellt werden.
• Bei vorhandenen Gehwegen sollen die Tonnen auf dem Gehweg zur Abholung bereitgestellt werden.
• Ist kein Gehweg vorhanden, müssen die Behälter am äußeren Rand der Fahrbahn oder an einem gut zugänglichen Ort aufgestellt werden, der nicht weiter als 5 Meter vom Garteneingang entfernt ist.
• Die Einhaltung dieser Maßnahmen trägt nicht nur zur Verkehrssicherheit, sondern auch zur zügigen und zuverlässigen Abfallentsorgung bei.
