Kinderbetreuung

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich


  • Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich wird in Bayern in vier Schritten umgesetzt und startet im Schuljahr 2026/27 mit den ersten Klassen der Grundschule. Ab dem Schuljahr 2027/28 haben dann auch die zweiten Klassen diesen Rechtsanspruch. Ab Schuljahr 2028/29 die dritten Klassen und ab 2029/30 die vierten Klassen.
  • Diese Regelung wurde von Regierungsseite so festgelegt, um den Kommunen den notwendigen Zeitpuffer zur Umsetzung der Ganztagsbetreuung zu gewähren. Bis vor kurzem war nicht klar, welche Angebote den Rechtsanspruch gewährleisten können und welche nicht.
  • In Wörthsee besuchen 95 Kinder den Hort und 69 Kinder die Mittagsbetreuung, also insgesamt 164 Kinder. Bei einer durchschnittlichen Schülerzahl von 200 Kindern ist das bereits heute eine ordentliche Quote und bisher konnten immer alle Kinder in der Mittagsbetreuung oder im Hort untergebracht werden. Den rechtlichen Anspruch auf Nachmittagsbetreuung im kommenden Schuljahr haben nur die Kinder der ersten Klassen.
  • Sozialministerium, Schulleitung, das Team der Mittagsbetreuung, der BRK-Hort und die Gemeinde waren sich schnell einig, dass in Wörthsee die vorhandenen und bewährten Einrichtungen ausgebaut werden sollen. Sowohl Mittagsbetreuung als auch Hort können den Rechtsanspruch gewährleisten. Wer auch in den Ferien den Rechtsanspruch geltend machen will, muss sein Kind im Hort anmelden.  
  • In dieser Woche werden die Beteiligten  die Anmeldungen für die ersten Klassen, für Mittagsbetreuung oder Hort prüfen und die Verteilung in die Nachmittagsbetreuung vornehmen. Unser Ziel ist, dies gerecht und ohne Härten für einzelne Kinder oder Familien umzusetzen.
  • Danach werden wir die Eltern zeitnah informieren.