Bürgermeister-Wahl

Wie funktioniert die Stichwahl am 22. März?

Wie können Sie wählen?

Die Wahllokale ändern sich im Vergleich zur Stichwahl nicht. Sie gehen daher bitte wieder in das gleiche Wahllokal wie bei der Hauptwahl am 8. März 2026.

Wie bei der Hauptwahl am 08.03. bitten wir, wieder Ihre Wahlberechtigung mitzunehmen und vorzeigen sowie ein Ausweispapier mitzunehmen (vor allem, wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung (mehr) haben sollten).

Wahlrechtlich entscheidend ist, dass Sie sich vor Ort ausweisen können, damit der jeweilige Wahlvorstand prüfen kann, ob Sie (in Ihrem konkreten Wahllokal) wahlberechtigt sind!

Hinweis: Die Wahlbenachrichtigung ist keine Voraussetzung, dass Sie wählen dürfen!

Sofern Sie für die Stichwahl schon Briefwahlunterlagen beantragt haben, werden Ihnen diese zugeschickt.

Wir werden die Stichwahlstimmzettel frühestens am 11.03. erhalten und können dann erst dann den Versand der Briefwahlunterlagen vorbereiten oder Unterlagen ausstellen. Wir bitten Sie, für den Rücklauf dann die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Am besten werfen Sie den Wahlbrief dann in die beiden Briefkästen vor dem Rathaus ein, diese werden regelmäßig geleert. Die Rückgabe ist Sonntag, 22.03.2026, bis 18 Uhr möglich.

Hinweis für neue Briefwähler:

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch für die Stichwahl bequem und einfach mithilfe des QR-Codes auf der ursprünglichen Wahlbenachrichtigung möglich. Auch können Sie den Wahlbenachrichtigungsbrief auf der Rückseite für den Antrag nutzen oder in einfacher schriftlicher Form (gerne auch per e-mail) oder über Bürgerservice > Bayerischer Formularserver – Onlineformulare > Briefwahl-Antrag.

Selbstverständlich können Sie ab 13.03.2026 auch persönlich im Rathaus vorbeikommen und die Briefwahlunterlagen beantragen. Diese werden dann sofort ausgestellt und Ihnen persönlich ausgehändigt. Dies ist bis Freitag, 20.03.2026, 15 Uhr möglich.